Als Naki die Fahne in den Boden rammte…

Die ganze Scheiße begann mit dem Abschiedsspiel von Fabian Boll. „BOLLzen“ – mit Freunden, Bekannten, Verwandten, ehemaligen St. Paulianern, die ihre Karriere beendet haben oder mittlerweile bei anderen Vereinen in Lohn und Brot stehen. Was ein launiger Nachmittag, durchtränkt von Melancholie und Nostalgie war, führte im Nachhinein zu einem der größten Missverständnisse der jüngeren Vergangenheit beim FC St. Pauli und hat seinen eskalativen Höhepunkt definitiv in der Nacht von Montag auf Dienstag erreicht.

Damit wir uns nicht falsch verstehen, gleich eine Sache vorneweg: Entgegen der Heerschar von Social-Media-Expertentrainern habe ich keine Ahnung, ob Deniz Naki fit ist, geschweige denn dazu in der Lage, der aktuellen Mannschaft sportlich weiterzuhelfen. Ich kenne weder seine Laktat- noch seine sonstigen Leistungswerte. Und noch was: Häme a la „beschissener als unsere Spieler kann der auch nicht sein“ ist mir zu blöde. Als Naki die Fahne in den Boden rammte… weiterlesen

Stellungnahme zum Abschlussbericht des ÖASS

Zum “Abschlussbericht der Arbeitsgruppe zur Aufarbeitung der Geschehnisse rund um den Schweinske Cup” (PDF) hat die AGiM eine Stellungnahme verfasst, die wir hier gerne dokumentieren möchten:

Stellungnahme zum Abschlussbericht des ÖASS

Am 2. April 2013 veröffentlichte eine Arbeitsgruppe des Örtlichen Ausschusses Sport und Sicherheit (ÖASS) ihren „Abschlussbericht zur Aufarbeitung der Geschehnisse rund um den Schweinske-Cup 2012“. Entgegen seiner Bezeichnung trägt dieser Bericht jedoch nur wenig zu einer tatsächlichen und umfassenden Aufarbeitung bei.

So wird bereits in den Vorbemerkungen eine Bewertung polizeilichen Einsatzverhaltens ausgeschlossen, angesichts der deutlichen Vorwürfe an die Polizei, welche sich aus dem bereits im Mai 2012 vorgelegten Bericht der unabhängigen Untersuchungskommission unter Führung von Prof. Dr. Thomas Feltes ergeben, ein höchst fragwürdiger Ansatz. Sämtliche bei der Vorstellung des „Feltes-Berichtes“ durch den Ständigen Fanausschuss formulierten Fragen bleiben im Bericht der Arbeitsgruppe unbeantwortet.

Stattdessen finden sich im Bericht widersprüchliche Aussagen. Beispielsweise moniert die Polizei die zu geringe Anzahl der Ordner, an anderer Stelle wird beschrieben, dass Ordnungsdienstmitarbeiter bei einem Polizeieinsatz beim Einlass der Lübecker Zuschauer verletzt wurden und dadurch ausfielen. Polizeiliche Maßnahmen in der Halle seien hingegen nicht möglich gewesen, da es nun wiederum auch nach diesem Polizeieinsatz keine Vorfälle gegeben habe.
Geradezu grotesk ist die Aussage, nach dem Bannerklau waren „polizeiliche Maßnahmen nicht zulässig“. Dieser Bannerklau ist keineswegs nur eine Provokation und Demütigung der anderen Fangruppe, sondern auch eine Straftat. Offensichtlich sieht es die Hamburger Polizei nicht mehr als ihre Aufgabe an, vor ihren Augen begangene Straftaten zu verfolgen.

Die Beobachtung durch Polizeibeamte, dass auch sich sonst friedliche verhaltende Fans an den späteren Auseinandersetzungen mit der Polizei beteiligt waren, erklärt der Bericht ausschließlich mit einer „grundlegenden Ablehnung jeglicher Staatsgewalt“ und denunziert damit letztlich alle beteiligten Fans. Die naheliegende Erklärung, dass die Betroffenen vor allem aus Erregung über den unmittelbar zuvor erlebten massiven und völlig überzogenen Polizeieinsatz, insbesondere den exzessiven Einsatz von Pfefferspray in einem geschlossenen Raum, gehandelt haben mögen, wurde offenbar nicht in Betracht gezogen.

Zum Ende des Abschlussberichtes wird die Notwendigkeit einer Annäherung der an Konflikten beteiligten Akteure betont. Dies ist insofern bemerkenswert, als dass zwar Vertreter von Vereinen, Politik und Polizei gemeinsam beraten haben, Vertreter der Fanszene aber – wie leider nach wie vor üblich – ausgeschlossen waren.

Als Ergebnis bleibt festzuhalten, dass die Hamburger Polizei offenbar nach wie vor nicht an einer kritischen und ergebnisoffenen Aufarbeitung der Vorkommnisse beim Schweinske-Cup 2012 interessiert ist. Der abschließende Appell aller Teilnehmer der AG und damit auch der Polizei selbst, „die notwendige Offenheit für positive Veränderungen aufzubringen“, entbehrt damit zumindest nicht einer gewissen Komik. Hierzu sei angemerkt, dass Vertreter des FC St. Pauli nach den Ereignissen mehrfach auch Fehlverhalten der eigenen Anhänger eingeräumt haben.

Mit diesem enttäuschenden Ergebnis des Abschlussberichtes liegt der Ball nun wieder bei Innensenator Michael Neumann und seiner Ankündigung, für eine Aufklärung der Vorkommnisse und insbesondere der gegen die Polizei erhobenen Vorwürfe zu sorgen. Der Bericht der AG des ÖASS ist hierfür in keiner Weise geeignet.

Arbeitsgemeinschaft interessierter Mitglieder (AGiM), 17.04.2013

Stellungnahme des Fanclubsprecherrates zum Wunderkerzenverbot

Wir dokumentieren die Stellungnahme des Fanclubsprecherrates zum Wunderkerzenverbot durch den DFB und die Reaktion der Vereinsoffiziellen des FC Sankt Pauli dazu:

Ahoi liebe Fanclubs,

wie ihr sicher mitbekommen habt ist der DFB sich nun nicht mal für ein Wunderkerzenverbot zu schade. Es ist einfach unfassbar, wie dieser Verband mit den Anhängern seiner Verbandsmitglieder umgeht.

Auch die daraus resultierende Stellungnahme unserer Clubverantwortlichen erscheint uns als zu kurz gesprungen, wünscht man sich hier doch eher ein offenes, gemeinsames Vorgehen, anstatt ein gehorsames wegducken.

Wir sind uns sicher bei einer Erklärung gemeinsam mit den Fanvertretern hätte man mehr aus dieser absurden DFB Aktion machen können.

Ein Verband, der seine Mitglieder auf diese Art und Weise regulieren will muss sich einfach nicht wundern wenn die Fans sich dem entgegenstellen. Wir sind der Meinung, dass man Kindgerechte ganzjährig verfügbare Klasse I Technik nicht verbieten darf und kann.

Euer Fan Club Sprecherrat

FCSP gegen „Sicheres Stadionerlebnis 2“

Auch gegen die Zustimmung zur überarbeiteten Fassung des DFL Papiers „Sicheres Stadionerlebnis“ hat sich der FC Sankt Pauli erklärt. Nachdem die Stellungnahme zum ersten Papier einiges an Unmut zu tage förderte und letztlich in diversen kontrovers zu diskutierenden Anträgen auf der JHV mündeten, scheinen die Signale beim Präsidium unseres Clubs angekommen zu sein.

Der FC St. Pauli sieht sich außer Stande, wie von der Deutschen Fußball Liga gewünscht, den abgeänderten Maßnahmenkatalog zum Thema Sicherheit in deutschen Stadien bis zum Stichtag 22. November 2012 zu kommentieren und im Nachgang am 12. Dezember 2012 darüber abzustimmen. Für die Vereinsverantwortlichen ist ein gemeinsamer Diskussionsprozess mit Fanvertretern für eine adäquate Abstimmung solch eines Katalogs notwendig. Aufgrund des sehr engen Zeitfensters ist dies aber nicht in ausreichendem Maß möglich.

Der FC St. Pauli vertritt die Auffassung – und hat dies bereits am 25. Juli 2012 in einem Brief an DFB und DFL bekräftigt, dass der Verein nur solchen Anträgen zustimmen kann, die das Ergebnis umfassender Diskussion mit Fanvertretern sind. Dies sieht das Präsidium des Hamburger Zweitligisten derzeit als nicht gegeben an.

Bleibt die Frage, ob sie das auch nach der JHV noch so sehen. Wir werden es abzuwarten haben. Außerdem gibt es ja die Möglichkeit mittels Anträgen die Beibehaltung dieser Herangehensweise zu forcieren. Der FC Sankt Pauli ist damit der erste Verein, der auch die zweite Version des Papiers ablehnt. Was macht Union?

Kultur des Vertrauens

Mit der Stellungnahme des Ständigen Fanausschusses ist die Diskussion um die vermeintlichen Lügen von Gernot Stenger gegenüber Fanvertretern in die nächste Runde gegangen. Es geht hier um die Fragen, ob Vize-Präsident Dr. Gernot Stenger die vom Kicker am 24. September lancierten Punkte des Sicherheitspapiers der DFL (PDF Download) inhaltlich bekannt waren und ob er das Papier entgegen seiner Aussage als unterschriftsfähig bezeichnet hat.

Dem Abendblatt zufolge liegt den Antragstellern des Abberufungsantrags gegen Gernot Stenger ein Präsidiumsprotokoll vor. Auch wir haben dieses Protokoll jetzt vorliegen. Das als „streng vertraulich“ markierte Dokument soll unseretwegen gerne vertraulich bleiben. Es handelt sich um das Protokoll vom 20. September, also einem Datum, das deutlich vor dem Treffen von Präsidium und Ständigem Fanausschuss lag. In seiner Stellungnahme hat Gernot Stenger darauf verwiesen, dass er das Papier niemals als unterschriftsfähig bezeichnet habe. Zumindest das Protokoll spricht nun eine andere Sprache, weswegen wir es für unsere Pflicht halten, auf diesen Umstand hinzuweisen.

Aus diesem Protokoll geht hervor, dass das Papier und sein Inhalt dem Präsidium bekannt war und, dass eine grundsätzliche Zustimmungsfähigkeit beschlossen wurde. Es ist müßig nun auf juristische Feinheiten einzugehen, etwa dass der Kicker nicht den exakten Wortlaut des Papiers genannt habe, und dass die Formulierungen Gernot Stenger so in der Form nicht bekannt gewesen seien.

Es ist menschlich Fehler zu machen, diese sind zwar mitunter ärgerlich, aber verzeihlich. Niemand macht immer alles richtig, manchmal begeht man sogar sehr große Dummheiten, doch das alles ist nur menschlich. Sollte Herr Stenger also versehentlich gesagt haben, das sei ihm so nicht bekannt gewesen, hätte das im Nachhinein sicherlich geklärt werden können. Stattdessen jedoch wird auf Kleinigkeiten herumgeritten und Wortklauberei betrieben, so dass es am Ende faktisch uninteressant wird, ob nun die Wahrheit oder die Unwahrheit gesagt wurde. Das Vertrauensverhältnis, das so wichtig ist, und an dem alle Parteien interessiert sein sollten, wird durch so ein Verhalten nachhaltig gestört.

Es ist äußerst enttäuschend, dass hier mehrfach die Gelegenheit verpasst wurde, reinen Tisch zu machen. Wie schön wäre es doch gewesen, hätte das Präsidium nach dem Treffen mit Gremien und Fanvertretungen das Angebot einer gemeinsamen Stellungnahme wahrgenommen und damit einen Neustart des Themas unter enger und wirksamer Einbeziehung der Fans gestartet.

Dies wurde phänomenal verpatzt, so dass man sich über den nun erfolgten Abberufungsantrag nicht wundern muss, wobei man sicherlich darüber diskutieren kann, inwieweit man das Verhalten so auf eine Einzelperson beziehen sollte, wenn das Vorgehen tatsächlich innerhalb des Präsidiums abgestimmt war.  Eine Basis der Zusammenarbeit, die alle Seiten so dringend brauchen, ist derzeit leider nicht ersichtlich. Gerade auf Seiten eines ehrenamtlichen Präsidiums wäre man doch gut beraten, die Ansichten derer zu berücksichtigen, die ihr Leben und Geld auf irrationale Weise dem Fußball opfern und den Sport damit zu dem machen, was er derzeit noch ist.

Es ist nun an der Mitgliederversammlung am 26.11.2012 zu beurteilen, ob eine solche Basis zwischen Fans und Gernot Stenger wieder aufgebaut werden kann, oder der Mann sein Amt lieber räumen sollte. Wir enthalten uns hier jeglichen Urteils, möchten aber sicherstellen, dass die Vorgänge für dieJHV möglichst transparent sind. Zur finalen Klärung wäre eine auszugsweise Veröffentlichung des relevanten Protokolls im Rahmen der Mitgliederversammlung sicherlich hilfreich und angemessen. Das obliegt jedoch Präsidium und Aufsichtsrat.

Mitgliederversammlung des FC Sankt Pauli im Jahr 2012

Am 26.11.2012 zieht es uns wieder ins CCH um in stundenlangem Gähnwettbewerb die Geschicke unseres Vereins zu lenken, bei viel zu hohen Getränkepreisen und schlechter Bockwurst. Sei es drum, geschissen sei auf die Längen, auf die Preise, auf das Asbest in den Wänden. Diese Veranstaltung ist wichtig und es kann eigentlich keine Ausreden geben, dem fern zu bleiben. Gestern wurden die Anträge veröffentlicht, daher empfielt sich eine kurze Übersicht.

Anträge

1) Der erste Antrag rekurriert auf einen Artikel dieses Blogs, der zu den Meistgelesenen zählt. Dass sich nun ein JHV Antrag daraus speist, unterstreicht nur einmal mehr, welche Wellen dieser – zugegeben leicht polemische – Text und sein Hintergrund geschlagen hat. Zurecht! Mitunter könnte es an dieser Stelle das erste mal hoch her gehen. Sollte dem so sein, so ist das als komödiantische Zwischeneinlage zu verbuchen. Popcorn nicht vergessen!

Antrag: Die Mitgliederversammlung möge beschließen, die beiden auf dem Südkurvenvorplatz ausgelegten Danksagungs-Pflastersteine für Torsten Vierkant und Wolfgang Helbing zu entfernen.

Begründung: Die Pflastersteine sind keine durch die Mitgliederversammlung beschlossene Ehrung oder andersartige Ehrung durch den FC St. Pauli, wurden aber dennoch mit der Aufschrift „Der FC St. Pauli dankt …“ auf einem öffentlichen Platz ausgelegt. … Es handelt sich um eine „Ehrung“ für Verdienste für den Verein, die unter anderem im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses erbracht wurden. … durch die unter dem Namen „Stolpersteine bekanntgewordene Ehrung von Opfern des NS-Regimes und die hierfür verlegten Gedenksteine vermitteln diese „Ehrungspflastersteine“ … ein Gefühl der Respektlosigkeit und Überhöhung.

Lichterkarussell Wahlempfehlung: Dem Antrag ist stattzugeben.

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2) Im zweiten Antrag geht es um die Erhöhung der zur Verfügung gestellten Plätze für Rollstuhlfahrer_innen. Man sollte meinen, einem Verein wie dem FC Sankt Pauli lägen Rollstuhlfahrer_innen soweit am Herzen, dass die Mindestanforderungen des Stadionhandbuchs erfüllt würden. Gerade wir, so war ich immer der Meinung haben ohnehin eine hohe Quote von Menschen mit (körperlichen) Behinderungen in unseren Reihen, eben weil wir uns gegen Diskriminierungen engagieren. Der Antrag geht nun nicht mal so weit, die Mindestforderungen des DFL Stadionhandbuches zu fordern, sondern hebt lediglich auf die der UEFA ab, die doch weit darunter liegen. Die Anpassung der Kapazität ist ein wichtiges und unterstützenswertes Anliegen.

Antrag: Die Mitgliederversammlung möge beschließen, dass das Präsidium sicherstellt, persönlich oder durch Ausübung der Gesellschafterrechte des Vereins in der Millerntorstadionbetriebsgesellschaft (MSB), dass nach Fertigstellung des Stadions, bzw. zu Beginn der Nutzung der neuen Nordtribüne eine Kapazität von mind. 180 Rollstuhlfahrerplätzen/sog. Läuferplätzen außerhalb von „VIP-Plätzen“ (Loge/Businessseats) samt Infrastruktur (Parkplätze/Toiletten/Rolli zugängliche Kioske) vorhanden sind. Dabei ist zu beachten, dass mind. 120 dieser Plätze Rollstuhlfahrern vorbehalten werden sollten (2/3). Von einer Abgrenzung der Rollstuhlfahrer in Heim- und Auswärtsfans ist nach Möglichkeit abzusehen.

Begründung: Das Millerntorstadion verfügt aktuell über 48 Rollstuhlfahrerplätze und ungefähr die gleiche Menge an sog. Läuferplätzen. Gemäß Stadionhandbuch (…) der Deutschen Fußball Liga (DFL) ist die Musterversammlungsstättenverordnung (…) § 10 zu beachten. Gemäß diesem Paragraphen ist eine Kapazität von 1% für körperlich behinderte Fans vorzuhalten, was bei einer geschätzten Endkapazität von 30.000 Zuschauerplätzen einer Kapazität von 300 Plätzen entspräche. Da jedoch anscheinend diese Regelung keine Beachtung gefunden hat, ist auch den Einreichenden dieses Antrags klar, dass das Erreichen dieser Kapazität für den FC St. Pauli respektive die MSB schlicht utopisch ist. Da jedoch der FC St. Pauli und seine Fans über die Stadtgrenzen Hamburgs hinweg für ein hohes soziales Engagement und gegen eine Ausgrenzung von Menschen aufgrund ihrer körperlichen Gegebenheiten stehen, betrachten die Einreichenden es als unabdingbar, zumindest die Richtzahl des UEFA-Stadionhandbuches zu erreichen. In diesem heißt es …, dass Rollstuhlfahrern ab einer Kapazität von 20.000 Zuschauerplätzen eine Kapazität von 150 Plätzen zzgl. 3 Plätzen je zusätzlicher 1000 Plätze zu gewähren ist. Dies bedeutet …, dass mindestens 180 … Plätze für Rollstuhlfahrer bzw. „Läufer“ vorhanden sind – eine Quote von 0,6 % der Gesamtkapazität. Nach Rücksprache (in Gremienarbeit) mit den Betroffenen bzw. dem Behindertenbeauftragten des FC St. Pauli, sehen die Einreichenden es als zwingend notwendig an, diese Anzahl an Plätzen vorzuhalten. Wir bitten daher die Mitgliederversammlung, diesen Antrag anzunehmen, im Sinne des gemeinschaftlichen Stadionerlebnisses aller Fans …

Lichterkarussell Wahlempfehlung:  Dem Antrag ist stattzugeben.

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3) Es folgt der erste wirklich kontroverse Antrag, sollten nicht schon die Pflastersteine die Halle zum Kochen gebracht haben, wird dieser Antrag es ganz sicher tun. Die Vorraussetzungen dieses Antrages könnten strukturell schlechter kaum sein, braucht es doch einer 3/4 Mehrheit um ein Präsidiumsmitglied oder das gesamte Präsidium abzuberufen. Doch wie steht es um die Chancen, dass eine solche Mehrheit auf der Versammlung erreicht würde? Das ist wahrlich schwer zu beurteilen. Fest steht, dass gerade Gernot Stenger sich den Unmut der aktiven und organisierten Fanszene zugezogen hat. Dabei geht es nicht nur, aber nicht zu kleinen Teilen, um die Rolle Gernot Stengers in der Kommission zur Ausarbeitung des umstrittenen DFL-Papiers „Sicheres Stadionerlebnis“. Andere Punkte wären sein zu geringes/lange ausbleibendes Engagement gegen die Polizeiwache / für das Museum, sowie eine moralingetränkte Grundhaltung bei Entscheidungen die oftmals völlig entgegen der Interessen von Fans ausfallen. Gerade auf das DFL Papier und die damit verbundenen Zusammenhänge stützt sich die Begründung dieses Antrags. Stenger wird darin vorgeworfen, nicht nur an den Maßnahmen mitgearbeitet zu haben, sondern diese als unterschriftsfähig bezeichnet zu haben. Außerdem habe Gernot Stenger gegenüber Fanladen und Fanvertretern diesbezüglich die Unwahrheit gesagt. In einer heute Abend erschienenen Stellungnahme zu diesem Antrag streitet Stenger beide Vorwürfe ab. Es ist für uns an dieser Stelle nicht nachvollziehbar, wie die Debatte um das Papier im Detail ablief. Es scheint jedoch ratsam, daran zu erinnern, dass wir mit Stengers Wortgewandtheit, die er aus seiner Erfahrung als Rechtsanwalt zieht, nicht selten unsere Erfahrungen machen mussten. Lässt Stenger also folgendes verlautbaren: „Dabei ging es um eine Besprechung mit dem Ständigen Fanausschuss, in der ich nach im „Kicker“ veröffentlichten Thesen – als Zusammenfassung der zentralen Maßnahmen des Diskussionspapieres – gefragt wurde, welche ich bis dato nicht kannte. Ich antwortete daher wahrheitsgemäß, dass mir diese Thesen nicht vorgelegen haben […].“ So heißt  das mitnichten, dass er nicht gelogen habe. Es liegt hier durchaus im Rahmen des Möglichen, dass die Worte so bewusst gewählt werden, dass legte man sie auf die Goldwage der Vorwurf des Lügens nicht haltbar ist, bei allgemeiner Betrachtung aber sehr wohl haltbar sein könnte. Klarheit kann letztlich nur der STFA und der AR herstellen.

Stellt sich die Frage, ob man Gernot Stenger abberufen sollte, oder nicht. Es fällt schwer hier eine klare Ansage zu machen. Es ist unklar, wie der Rest des Präsidiums auf eine mögliche Abwahl reagiert. Auch ist es schwer auszumachen, wie sich der Verlust Stengers auf die Arbeit des Präsidiums auswirkt. Grundsätzlich muss man sagen, dass es wünschenswert wäre, das gesamte Präsidium ginge. Gerade angesichts dessen, dass es keinen Antrag gibt, der das allgemeine weitere Vorgehen mit dem Präsidium begleiten lässt, macht mindestens das kommende Jahr zur Zerreißprobe für Verein, Fans, Mitglieder und Vorstand. Eine Einschätzung freilich, die maßgeblich auf den Erfahrungen der letzten Wochen fußt.

Antrag: Beantragung der Abberufung des Vizepräsidenten Gernot Stenger gemäß § 13 Abs. 6 der Satzung

Begründung: Gernot Stenger ist im Präsidium unter anderem zuständig für Fanbelange und Faninteressen. Er handelt jedoch … nicht im Sinne der Fans, sondern … gegen deren Interessen. So war er an der Erarbeitung eines „Sicherheitspapiers“ beteiligt, welches erhebliche Verschärfungen der Bedingungen für Fans bedeuten würde. Die dort vorgeschlagenen Maßnahmen wurden jedoch von ihm nicht nur mit erarbeitet, sondern von Herrn Stenger auch ausdrücklich als unterschriftsfähig bezeichnet. Zudem hat Herr Stenger bezüglich der geplanten Maßnahmen gegenüber dem Fanladen und Fanvertretern wissentlich die Unwahrheit gesagt. Ein solches Verhalten widerspricht nicht nur den Interessen vieler Fans, sondern … auch den Leitlinien unseres Vereins und ist daher in einer leitenden Funktion im Verein nicht tolerabel

Lichterkarussell Wahlempfehlung:  Der Antrag birgt großes Konfliktpotential. Eine abschließende Empfehlung kann hier nicht ausgesprochen werden. Die Chancen, dass die nötige 3/4 Mehrheit erreicht wird, erscheinen gering. In Erwägung diese Einschätzung trifft zu, bietet sich ein Stattgeben des Antrags als „Schuss vor den Bug“ an.

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4) Bei Viagogo gibt es bereits Karten für den FC Sankt Pauli zu erwerben. Beim HSV führte das zu einem großen Krach. Für uns sollte eine Absage an diese und ähnliche Plattformen eine Selbstverständlichkeit sein. Wer soziale Verantwortung auf seine Fahnen schreibt, wer glaubwürdig gegen den Schwarzmarkt kämpfen will (was war gleich das Hauptargument für elektronische Einlasskontrollen?!), der kann nicht einen Zweitvermarkter wie Viagogo Tickets für exorbitante Preise verhökern lassen. Bin gespannt auf die Kommentare von Seiten des Vorstands und der Geschäftsführung zu diesem Antrag. Die Wahlempfehlung fällt jedoch wieder eindeutig aus.

Antrag: Die Versammlung möge beschließen, einen Verkauf von Ticketkontingenten, auch nicht verkaufter Restkontingente, durch einen Zweitvermarkter zu untersagen. Der Verein muss sicherstellen, dass die Tickets für sämtliche Liga und Pokalspiele nationaler und internationaler Wettbewerbe zum Originalpreis zzgl. der üblichen Vorverkaufsgebühren den Mitgliedern und Fans zugänglich gemacht werden.

Begründung: Der Verein stand und steht … für Gleichberechtigung und soziale Verantwortung. Der Zwischenverkauf an einen Zweitvermarkter bedeutet nach bisheriger Erfahrung … eine unverhältnismäßige Verteuerung der zur Verfügung stehenden Tickets. Wir … sind der Meinung, dass dies nicht im Sinne der Mitglieder und Fans sein würde. Wir sollten daher der jetzigen und den zukünftigen Vereinsführungen … ein klares Votum geben, dieses wertvolle Gut zu schützen.

Lichterkarussell Wahlempfehlung: Dem Antrag ist stattzugeben. 

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5) An Stelle Fünf steht ein Antrag zum umstrittenen DFL-Papier „Sicheres Stadionerlebnis“. Auch beim Lichterkarussell, hat Tom Machir dazu einen mehr als lesenswerten Text geschrieben. Die Argumente gegen das Papier sind so vielfältig, wie einleuchtend. Das Thema bei Fußballfans derzeit so Präsent, wie kaum ein anderes. Der Antrag zielt darauf ab, das aktuelle Papier, aber auch möglicherweise kommende Papiere und einzelne im Papier genannte Maßnahmen zu verhindern, außer sie sind mit Fanvertreter_innen etc. erarbeitet. Durch die Einschränkung wird nicht nur eine Tür offen gehalten, sie gibt auch klar den Weg vor, der zu gehen ist, sollte es (und davon ist auszugehen) Bestrebungen geben ein neues DFL Papier zu entwerfen. Ohne Fans, hat der FC Sankt Pauli die Tür geschlossen zu halten. Ein gut formulierter und runder Antrag. Auf die mündlich erfolgende Begründung darf man erfahrungsgemäß gespannt sein.

Antrag: Die Versammlung möge beschließen:
Das Präsidium wird beauftragt, das unter dem Titel „Sicheres Stadionerlebnis“ bekannt gewordene Maßnahmenpaket der DFL bei allen künftigen Abstimmungen abzulehnen. Dies gilt ebenso für alle eventuell einzeln zur Abstimmung stehenden, in der Präsentation genannten Maßnahmen. Das Präsidium wird weiterhin beauftragt, auch künftige Maßnahmen und –pakete, welche eine Verschärfung von Kontrollen, Sicherheitsauflagen o.ä. beinhalten, bei Abstimmungen bei DFL und DFB abzulehnen. Auszunehmen sind Maßnahmen, welche gemeinsam mit Fanvertretern, Fanprojekt und zuständigen Vereinsmitarbeitern erarbeitet und beschlossen wurden.

Begründung: Erfolgt mündlich auf der Versammlung

Lichterkarussell Wahlempfehlung: Dem Antrag ist stattzugeben. 

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6) Ein Antrag, der so einleuchtend ist, dass er eigentlich keiner weiteren Ausführung bedarf: Wir haben genug Logen und teure Plätze, kein Schritt weiter. Vor allem zielt dieser Antrag wohl auf die Nordpolloge ab, die an gewohnter Stelle im Favela-Look den ganz besonders spröden Schicki-Micki-Werber-Charme am Millerntor versprühen soll. Die Bewertung der Nordpolloge ist grundsätzlich stets von Ambivalenz geprägt gewesen. Einerseits passte sie besser zum alten Millerntor, als die Doppelstocklogen der Haupttribüne, andererseits eröffnete sie weitere teure Plätze jenseits der etablierten Hochpreisblöcke auf Süd- und Haupttribüne. Dazu kamen seinerzeit die Querelen um die Positionierung. So wurde unter anderem dem Fanladen gesagt, es gebe dort keinen Platz für deren Container, kurze Zeit später stand das neue Edeldomizil mit Bierbahn. Letztlich ertragen wurde die Loge unter der Prämisse, dass es sich mit dem Abriss der alten Gegengerade auch mit der Loge erledigt habe. Dass diese nun wieder zur Diskussion steht macht nachfolgenden Antrag wohl zwingend nötig.

Weiteres Themenfeld ist – und da brachte mich erst ein Freund drauf – die Frage, ob dieser Antrag die Bestrebungen, die Business Seats auf der Süd loszuwerden konterkariert. Ich habe darüber kurz sinniert und bin zum Schluss gekommen, dass dem nicht so ist. Wir werden diese Business Seats nicht über das Verschieben auf andere Tribünen los. Dafür fehlt dort nicht nur die Infrastruktur, sondern auch der Platz. Das Kind ist in den Brunnen gefallen, als der Bau der Haupttribüne vorgezogen wurde und damit das Finanzierungsmodell auf ein kreditbasiertes umgestellt wurde. Seit dem liegt es dort und ein rettendes Seil scheint nicht in Sicht. Hierzu werden Verhandlungen verschiedener Akteure vonnöten sein. Sollten derartige Verhandlungen scheitern, bliebe noch der Weg über einen JHV Antrag zum Rückbau. Dies wäre wohl tatsächlich mit Problemen bei der Kredittilgung verbunden, was pessismistisch gesehen durchaus zum Lizenzentzug führen könnte (worst case). Dieses Finanzierungsmanöver, das den FCSP über Jahre hinweg an „Sachzwänge“ bindet, bleibt der größte dem Präsidium zu machende Vorwurf. Eine kolossale Fehlentscheidung!

Antrag: Die Jahreshauptversammlung … möge beschließen, dass keine weiteren Logen, logenartigen Plätze, Business Seats, oder andere, als hochpreisig und exklusiv anzusehende Plätze vorübergehend oder dauerhaft im Millerntorstadion eingerichtet werden sollen, außer den bereits auf Südkurve und Haupttribüne Bestehenden. Präsidium und Aufsichtsrat werden beauftragt, die Umsetztung dieses Punktes in der laufenden Geschäftsführung sowie bei der Gestaltung und dem Abschluss von Verträgen sicher zu stellen und dazu ggf. auch Gesellschafterrechte in Tochtergesellschaften zu nutzen und auf eine entsprechende laufende Geschäftsführung in diesen hinzuwirken.

Begründung: Das Millerntorstadion verfügt bereits über eine mehr als ausreichende Anzahl von Business Seats und Logen auf Südkurve und Haupttribüne, so dass die Gegengerade und Nordkurve klassische Tribünen bleiben und als solche frei von derartig exklusiven Plätzen sein sollen. … im Bereich der Nordkurve bzw. zwischen Nordkurve und Gegengerade besteht bereits ein Platzproblem, das zu langen Wartezeiten beim Ein- und Auslass sowie einer Überfüllung des Versorgungsraums führt. Im Bereich der Nordkurve stehen aufgrund der Baumaßnahmen bereits jetzt nur eingeschränkt Versorgungseinheiten und sanitäre Einrichtungen zur Verfügung, letztere befinden sich teilweise aktuell in dem Bereich zwischen Gegengerade und Nordkurve. Dieser Bereich ist daher für die Einrichtung weiterer Plätze ungeeignet.

Lichterkarussell Wahlempfehlung: Dem Antrag ist stattzugeben. 

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7) Ein Antrag der für eine Raucherpause prädestiniert ist. So sinnvoll das Anliegen der Antragstellerin ist, so gering ist die Tragweite dieses Antrags. Er wird eine Information ausspucken, sollte er angenommen werden. Yeah!

By the way: Die Begründung hätte man auch kürzer fassen können, aber da bin ich wohl genau der falsche, der das anprangert. 😀

Antrag: …beantrage ich eine Aufschlüsselung der, dem Kartencenter bei dem Versand von Karten für die Heim- und Auswärtsspiele tatsächlich entstehenden Kosten, bzw. eine Information über die Verwendung von eventuell in diesem Bereich erwirtschafteter Gewinne.

Begründung: Für den Versand von online oder telefonisch bestellten Karten erhebt das Kartencenter eine Versandkostenpauschale von 4€ (… Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Erwerb und die Verwendung von Eintrittskarten des FC St. Pauli … Punkt 3). Inhaber von Auswärtsdauerkarten zahlen zu Beginn der Saison eine Pauschale von 30€. Verschickt werden die Karten als Standardbrief (0,55€) der Deutschen Post und sind somit unversichert. Überschlägt man die Kosten für Porto, Umschlag und Arbeitsaufwand scheint ein Erreichen der gezahlten 4€ pro Versand unwahrscheinlich. Im Fall der Auswärtsdauerkarten erfolgt der Versand der Karten in mehreren Blöcken. Der Versand der Karten für die ersten neuen Auswärtsspiele der Saison erfolgte in drei Lieferungen. Es ist demnach davon auszugehen, dass für die ganze Saison 2012/2013 etwa 6 – 7 Sendungen nötig werden. Selbst bei Berücksichtigung der für die Einzelkarten erhobenen Versandkostenpauschale von 4€ wird hier ein Restbetrag bleiben. Sowohl für regelmäßige Auswärtsfahrer (ob mit oder ohne Auswärtsdauerkarte) als auch für Heimspielbesucher ohne Dauerkarte, die nicht die Möglichkeit haben, die Karten am Schalter … abzuholen entstehen durch die … Versandkostenpauschale zusätzliche Kosten in nicht unerheblicher Höhe. Einzeln  bestellte Auswärtskarten werden um etwa ¼ des Kaufpreises verteuert und auch bei Heimspielkarten, die in der Regel für zwei oder drei Spiele gleichzeitig bestellt werden können, entstehen zusätzliche Kosten im Höhe des Wertes von zwei oder drei Stehplatzkarten pro Saison.  … außer Frage, dass der Versand von Karten Geld kostet, jedoch scheint es fraglich, dass der Betrag von 4€ durch den unversicherten Versand als Standardbrief aufgezehrt wird. … fordere ich hiermit den FC St. Pauli auf, die Zusammensetzung der Kosten für die Versandkostenpauschale sowie die Verwendung der überschüssigen Gelder offenzulegen.

Lichterkarussell Wahlempfehlung: Dem Antrag kann ohne weiteres stattgegeben werden.  Oder rauchen.

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8) Das Präsidium kommt mit ihrem beinahe schon obligatorischen Antrag zum Schluss. Es geht, wie sollte es anders sein, um die Polizeiwache. Manch einer spottete auf Facebook, der Antrag sei mit Absicht so gestellt, dass man ihm nicht zustimmen könne. Andere widerum wollten nicht so weit gehen dem Präsidium auch nur den Hauch von taktischer Rafinesse zu unterstellen. Ganz gleich, wie es nun ist oder nicht, es erscheint wichtig sich anzugucken, worauf dieser Antrag hinaus will. Behandelt werden zwei Dinge, nämlich erstens, die Verwaltungskostenpauschale und zweitens, die Ticketpreise. Beides sollen Instrumente sein, den Bau einer externen Polizeiwache, also den Neubau der Domwache zu finanzieren. Wir wollen hier nun nicht darauf abheben, dass so etwas ja eigentlich von öffentlichen Geldern finanziert werden sollte, der Fall ist hinlänglich diskutiert.

Für die Verwaltungskostenpauschale wurde schon auf der AFM JHV in diesem Jahr der Weg geebnet. Eine Abstimmung bei der ich mich enthalten habe, weil ich schon befürchtete, dass es nicht nur (oder gar nicht) um die Finanzierung des Museums gehen würde, sondern um die Finanzierung der Polizeiwache. Die Erhöhung der Pauschale bedeutet, dass der Zweck der Mitgliedsbeiträge so umgestellt wird, dass die Finanzierung der Wache daraus teilweise gedeckt werden kann. Die Mitgliedsbeiträge werden dadurch nicht erhöht, es kommt nur ein kleinerer Teil (im Fall der AFM) bei den Jugendspielern an und ein größerer (vorher nichts) bei der Polizei.

Update: Die Mitgliedsbeiträge sollen nicht direkt die Wache finanzieren, das wäre normalerweise auch rechtlich problematisch, sondern eine Miete der für das Museum zu nutzenden Fläche in der Gegengerade, die die wegfallende Miete der Polizei ersetzt. Hier refinanziert also der Verein (weitestgehend) nur für ein Museum sowieso angefallene Kosten und verschiebt diese Gelder aus dem Verein in die MSB, die sonst eine Deckungslücke hätte.

Über die Ticketpreise ist wenig zu sagen. Weder im Antrag, noch in der Begründung wird expliziert, um welchen Betrag die Tickets erhöht werden sollen. Dies wäre auf der Versammlung zu erfragen.

Grundsätzlich war der Antrag erwartbar, nach allen Statements, die vor allem Michael Meeske in den Medien in den letzten Tagen verlautbaren ließ. Bauchschmerzen dürfte dieser Antrag dennoch bereiten, denn es sind zwar genug Mitglieder und Fans bereit, bei einer Finanzierung des Museums zu unterstützen, den Polizisten eine Wache finanzieren, das möchte fürwahr niemand. Zumal hier für den FC St. Pauli ein gutes Geschäft liegt. Über Mieteinnahmen wird die von Fans finanzierte Wache refinanziert. Nur bekommen nicht die Fans das Geld zurück, sondern der Verein, der sich derzeit nicht im Stande sieht die Polizeiwache zu finanzieren. Hier stecken wir also in einem Dilemma. Entweder du baust den Bullen die Wache, oder sie ziehen in dein Stadion.

Antrag: Der FC St. Pauli ist bestrebt, ein Museum im Stadion zu errichten. Die Verlegung der Stadion- und Domwache in das Umfeld des Stadions, würde in der Gegentribüne … Räumlichkeiten schaffen, die …. zur Errichtung eines Museums genutzt werden könnten. Die Realisierung einer … externen Polizeiwache erfordert neben einem generellen Engagement des Vereins auch die Bereitstellung zusätzlicher Flächen der FHH und … eine entsprechende Finanzierung, wobei beides zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht final geklärt ist. Die in dem Antrag genannte Refinanzierung beinhaltet allerdings noch keine mit der konkreten Einrichtung eines Museums verbundenen Kosten, sondern beschränkt sich lediglich auf die räumliche Unterbringung.
Antrag: … beantragen, vorbehaltlich einer positiven Klärung dieser Punkte, die dann benötigte Refinanzierung von bis zu EUR 150.000 pro Jahr bei einer Laufzeit von 10 Jahren, über eine Erhöhung der Verwaltungskostenpauschale um EUR 43.300 sowie eine entsprechende Ticketpreisanpassung in Höhe des Differenzbetrages umzulegen. Die genaue Höhe und die exakte Verteilung werden dann mit den relevanten Gremien abgestimmt, sobald eine verbindliche Kalkulation vorliegt.

Begründung: Aufgrund seiner umfassenden wirtschaftlichen Verpflichtungen, welche aus dem Umbau des Stadions sowie des Trainingszentrums resultieren, ist es dem Verein nicht möglich durch eine Umschichtung seines Budgets eine derartige Investition zu refinanzieren. Aufgrund der breiten Zustimmung für ein Museum gehen die Antragsteller aber davon aus, dass eine derartige Verteilung der Belastung der einzelnen Betroffenen auf dem Weg zu einem clubeigenen Museum innerhalb des Stadions darstellt. Die konkrete Erhöhung der Verwaltungskostenpauschale um EUR 43.300 entspricht dabei einer Steigerung von (gegenwärtig) ca. 20 Cent pro Mitglied und Monat. Die genannte Summe von EUR 43.300 ergibt sich aus der angedachten Miethöhe für die Stadion- und Domwache.

Lichterkarussell Wahlempfehlung: Vorbehalte gegenüber dem Antrag sind mehr als verständlich.  Eine Wahlempfehlung kann an dieser Stelle nicht ausgesprochen werden. Setzt euch mit den Vor- und Nachteilen, sowie den Konsequenzen auseinander und fällt eine Entscheidung – oder enthaltet euch. Bedenkt, dass bei Ablehnung des Antrags eine externe Lösung der Polizeiwachenproblematik mit größter Wahrscheinlichkeit nicht erfolgen wird.

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Satzungsänderungsanträge

1) In diesem Satzungsänderungsantrag des Aufsichtsrat, geht es darum, dass dem Aufsichtsrat der Finanzplan früher als bisher vorgelegt wird, damit der Aufsichtsrat seine Prüfaufsicht angemessen wahrnehmen kann. Dieser Antrag stärkt den Aufsichtsrat gegenüber dem Präsidium auf sinnvolle weise.

Antrag: § 20 (Aufgaben des Aufsichtsrats), Abs. 2, 4. Satz:
Alt:
… Er beschließt zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres über den vom Präsidium vorzulegenden Finanzplan.

Neu:
… Er beschließt vor Beginn der Kaderplanung des Lizenzspielbereichs für die folgende Saison über die vom Präsidium vorzulegenden Eckpunkte eines Finanzplans. Er beschließt vor Einreichung der Unterlagen für den Lizenzantrag beim Verband über den Finanzplan. …

Begründung: In der bisherigen Praxis wird dem Aufsichtsrat der Finanzplan erst relativ kurzfristig vor der Einreichung der Lizensierungsunterlagen vorgelegt. Dies geschieht gleichzeitig mit der Vorlage des Zwischenabschlusses zum 31.12. des voran gegangenen Kalenderjahres. Dem Aufsichtsrat ist es so kaum möglich die Planungen substanziell zu überprüfen und die darin enthaltenen Prognosen einzuschätzen und kritisch zu bewerten. Eine Korrektur der Annahmen und damit der Planungen ist allein aufgrund des Zeitdrucks im Hinblick auf den letzten Termin für die Einreichung der Lizensierungsunterlagen schon gar nicht möglich. Deshalb benötigt der Aufsichtsrat zur Ausübung seiner Kontrollpflichten eine frühzeitige Information über die planerischen Annahmen und die daraus abgeleiteten Eckpunkte. Nur so ist ggf. eine frühzeitige Intervention und eine entsprechende Korrektur der Planungen möglich.

Lichterkarussell Wahlempfehlung: Dem Antrag ist stattzugeben. 

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2) Bezüglich dieses Antrags möchte ich die Worte der letzten Basch Ausgabe zitieren, wo ein Ähnlicher Text, wie dieser entstand, nur dass er sich lediglich bei den Satzungsänderungsanträgen am expliziten Antrag abgearbeitet hat. Im Falle dieses Antrags sind die Worte präzise gewählt und die Entscheidungsrelevanten Facetten vollständig benannt:

„Der zwei­te Sat­zungs­än­de­rungs­an­trag des Auf­sichts­ra­tes ist etwas pre­kä­rer. Hier geht es darum, dem Auf­sichts­rat ein Zu­stim­mungs­recht bei Ein­stel­lung und Ent­las­sung lei­ten­der An­ge­stell­ter (Chef­trai­ner, Sport­chef, Ge­schäfts­füh­rer) ein­zu­räu­men. Dies ist in­so­fern „schwie­rig“, als dass dem Auf­sichts­rat somit ef­fek­tiv ein Ein­fluss auf den sport­li­chen Be­reich zu Teil käme. Die ori­gi­nä­re Funk­ti­on des Auf­sichts­ra­tes ist aber le­dig­lich die der wirt­schaft­li­chen Prü­fung. Hier genau wird ar­gu­men­ta­tiv vom Auf­sichts­rat an­ge­setzt. In der Be­grün­dung des An­trags heißt es: „In der Ver­gan­gen­heit ist es wie­der­holt vor­ge­kom­men, dass der Auf­sichts­rat erst un­mit­tel­bar vor der be­ab­sich­tig­ten Ent­las­sung eines Chef­trai­ners in­for­miert wurde. Dabei wurde eine Zu­stim­mungs­er­for­der­nis vom Prä­si­di­um nicht ge­se­hen. Al­ler­dings sind die mit­tel­ba­ren wirt­schaft­li­chen Kon­se­quen­zen einer Ent­las­sung (Auf­he­bungs­ver­trag, Neu­ein­stel­lung eines Nach­fol­gers) dann in aller Regel sehr wohl zu­stim­mungs­pflich­tig.“ Jüngs­ter und wohl ent­schei­den­der Be­zugs­punkt ist wohl die Posse um die Ent­las­sung Schu­berts und die Ver­pflich­tung Front­zecks. An die­ser Stel­le bin ich mir tat­säch­lich un­si­cher. Ich teile zwar die Ein­schät­zung des fi­nan­zi­el­len Be­zugs, der einer Auf­sicht be­dürf­te, eine fak­ti­sche Ent­schei­dungs­macht aber soll­te dem Auf­sichts­rat ei­gent­lich nicht zu­kom­men. Ich ten­die­re aber dazu, auch die­sem An­trag statt­zu­ge­ben, da ich der­zeit jede Re­gle­men­tie­rung un­se­res Prä­si­di­ums be­für­wor­te. Zu be­den­ken ist dabei aber, dass das der­zei­ti­ge Per­so­nal nicht für immer ge­ge­ben ist. Nicht immer wird der Auf­sichts­rat wei­test­ge­hend cool, das Prä­si­di­um wei­test­ge­hend schei­ße sein. Es kann auch mal genau an­ders herum sein, theo­re­tisch zu­min­dest. Hier wäre dann ein Macht­he­bel auf Sei­ten des Auf­sichts­ra­tes ein­ge­baut, der da ei­gent­lich nicht hin­ge­hört. Schwie­rig. Macht euch da auch mal eure Ge­dan­ken und wägt klug ab.“

Antrag: § 22 (Zuständigkeit des Präsidiums), Abs. 3:

Das Präsidium bedarf der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats für den Abschluss folgender Geschäfte:

Ziffer d) Alt:
Abschluss von Arbeits- und Dienstverträgen, soweit diese den Verin zur jährlichen Zahlung von mehr als 40.000,– Euro verpflichten

Ziffer d) Neu:
Abschluss von Arbeits- und Dienstverträgen, soweit diese den Verin zur jährlichen Zahlung von mehr als 40.000,– Euro verpflichten. (Ergänzung:) Bei Neueinstellungen leitender Angestellter (Cheftrainer Fußball, Geschäftsführer) ist dem Aufsichtsrat vor der Endauswahl eine Kandidatenliste zur Genehmigung vorzulegen.

Neueinfügung der Ziffer h):
h) Freistellung oder Entlassung eines leitenden Angestellten (Cheftrainer Fußball, Geschäftsführer), wobei die beabsichtigte Freistellung oder Entlassung dem Aufsichtsrat so rechtzeitig mitzuteilen ist, dass er die Möglichkeit hat, dem betroffenen leitenden Angestellten noch Gehör zu gewähren.

Begründung: Begründung für beide Punkte:
In der Vergangenheit ist es wiederholt vorgekommen, dass der Aufsichtsrat erst unmittelbar vor der beabsichtigten Entlassung eines Cheftrainers informiert wurde. Dabei wurde eine Zustimmungserfordernis vom Präsidium nicht gesehen. Allerdings sind die mittelbaren wirtschaftlichen Konsequenzen einer Entlassung (Aufhebungsvertrag, Neueinstellung eines Nachfolgers) dann in aller Regel sehr wohl zustimmungspflichtig. Der Aufsichtsrat wird auf diese Weise unter Zugzwang gesetzt und hat nicht mehr die Möglichkeit, seiner Aufsichtspflicht nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Ähnliches gilt bei der Neueinstellung eines Cheftrainers oder Geschäftsführers. Wenn dem Aufsichtsrat ein ausgehandelter Vertrag am Tag der internen Vorstellung des ausgewählten Kandidaten vorgelegt wird, besteht für den Aufsichtsrat keine Möglichkeit mehr, flankierend einzugreifen, ohne den Prozess komplett zu stoppen und dem Verein Schaden zuzufügen. Deshalb hält der Aufsichtsrat es für notwendig, bereits die Shortlist der in der Endauswahl befindlichen Kandidaten zur Genehmigung vorgelegt zu bekommen. Denn nur auf diese Weise erhält der Aufsichtsrat die Möglichkeit, wirtschaftliche oder inhaltliche Limits zu setzen, ohne den Auswahlprozess grundsätzlich zu torpedieren.

Lichterkarussell Wahlempfehlung: Dem Antrag kann durchaus stattgegeben werden.  Enthaltungen oder ablehnende Meinungen sind aber durchaus verständlich. Im Sinne einer Kontrolle unseres mitunter frei drehenden Präsidiums erscheint eine Annahme des Antrags sinnvoll. Nichtsdestoweniger darf dieser Antrag nicht in Vergessenheit geraten – unter anderer Machtkonstellation im Verein kann hiermit großer Schaden angerichtet werden. Im Zweifel muss in der Zukunft ein diese Änderung zurücknehmender Antrag gestellt werden.

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3) Ein unspektakulärer, wie verständlicher Antrag. Der Wahlausschuss möchte gerne in seiner Zahl erweitertert werden, da die Zahl der Abteilungen in den letzten Jahren gestiegen ist. Der Antrag birgt keinerlei Konfliktpotential.

Antrag: § 17 Wahlausschuss, Abs. 1:

Alt:
Der Wahlausschuss besteht aus fünf Mitgliedern, die von der Mitgliederversammlung gewählt werden. …

Neu:
Der Wahlausschuss besteht aus sechs Mitgliedern, die von der Mitgliederversammlung gewählt werden. …

 

Begründung: Seit der Installation des Wahlausschusses im Jahr 2001 hat sich die Anzahl der … durch den Wahlausschuss zu leitenden Wahlen durch die Neugründungen der Abteilungen Boxen, Dart, Marathon, Radsport, Tischkicker, Tor- und Goalball, sowie Triathlon deutlich erhöht. Der Wahlausschuss bittet die Mitglieder … um die Zustimmung, den erhöhten Arbeitsaufwand durch ein sechstes Wahlausschussmitglied abdecken zu dürfen. … erfolgt die nächste Neuwahl des Wahlausschusses auf der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung im Herbst 2013.

Lichterkarussell Wahlempfehlung: Dem Antrag ist stattzugeben. 

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4) Der einzige Antrag, der etwas komplizierter daher kommt. Hier geht es um den konsolidierten Jahresabschluss. Letztlich wird hiermit eine aus der Professionalisierung (dutzende Gesellschaften etc pp) folgende Konsequenz (konsolidierter Jahresabschluss) in die Satzung eingefügt werden. Wir sehen hier keinerlei Probleme – lassen uns aber gerne eines besseren belehren (dann bitte Kommentar schreiben).

Antrag: § 5 Geschäftsjahr, Jahresabschluss:

Ziffer 2 – alt:
2. Das Präsidium hat einen Jahresabschluss und einen Lagebericht nach handelsrechtlichen Grundsätzen aufzustellen. Jahresbericht und Lagebericht sind von einem Wirtschaftsprüfer oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu prüfen.

Ziffer 2, 3, 4 – neu:
2. Das Präsidium hat einen Jahresabschluss und einen Lagebericht nach handelsrechtlichen Grundsätzen aufzustellen. Jahresabschluss ( alt: „Jahresbericht“) und Lagebericht sind von einem Wirtschaftsprüfer oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu prüfen.

(Ergänzung):
3. Das Präsidium hat darüber hinaus einen konsolidierten Jahresabschluss des Vereins und seiner Tochtergesellschaften (Unternehmensgruppe des FC St. Pauli) nach handelsrechtlichen Grundsätzen aufzustellen, sofern und soweit sich nicht aufgrund nationaler oder internationaler Regelungen – insbesondere des Deutschen Fußball-Bund e.V. (DFB), des Die Liga – Fußballverband e. V. (Ligaverband), der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH, der UEFA oder ähnlichen Institutionen oder Verbänden des nationalen oder internationalen Lizenzspielbetriebs – ergibt, dass der konsolidierte Jahresabschluss nach anderen Rechnungslegungsgrundsätzen aufzustellen ist.

(Ergänzung):
4. Für den Fall, dass die Aufstellung eines konsolidierten Jahresabschlusses des Vereins und seiner Tochtergesellschaften im Sinne der Ziffer 3 weder nach nationalen noch nach internationalen Regelungen – insbesondere des Deutschen Fußball-Bund e.V. (DFB), des Die Liga – Fußballverband e. V. (Ligaverband), der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH, der UEFA oder ähnlichen Institutionen oder Verbänden des nationalen oder internationalen Lizenzspielbetriebs – erforderlich ist, kann die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit beschließen, dass kein konsolidierter Jahresabschluss aufzustellen ist.

§ 14 Einberufung der Mitgliederversammlung:

Ziffer 7 – alt:
7. Eine erläuterte Bilanz, eine Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht des Vereins müssen zwei Wochen vor der ordentlichen Mitgliederversammlung für alle Mitglieder zugänglich auf der Geschäftsstelle des Vereins ausliegen und dürfen von den Mitgliedern gegen Vorlage des Mitgliedsausweises und eines Personaldokuments (Personalausweis/Reisepass) auf der Geschäftsstelle eingesehen werden. Auf Wunsch eines Mitglieds werden diese oben genannten Unterlagen auf seine Kosten zugesandt.

Ziffer 7 – neu:
7. Eine erläuterte Bilanz, eine Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht des Vereins müssen zwei Wochen vor der ordentlichen Mitgliederversammlung für alle Mitglieder zugänglich auf der Geschäftsstelle des Vereins ausliegen und dürfen von den Mitgliedern gegen Vorlage des Mitgliedsausweises und eines Personaldokuments (Personalausweis/Reisepass) auf der Geschäftsstelle eingesehen werden. (Ergänzung) Gleiches gilt für den konsolidierten Jahresabschluss im Sinne des § 5 Ziffer 3, sofern ein solcher aufgestellt wurde. Auf Wunsch eines Mitglieds werden diese oben genannten Unterlagen auf seine Kosten zugesandt.

Begründung: Der FC St. Pauli von 1910 e. V. hat erstmalig für das Geschäftsjahr 2011/2012 auf Basis der Regelungen der Lizensierungsordnung der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH in Verbindung mit dem UEFA-Reglement zur Klublizensierung und zum finanziellen Fairplay einen Konzernabschluss gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) aufgestellt, der den Mitgliedern in der für den Einzelabschluss des Vereins gängigen Weise zugänglich gemacht wird. Der vorliegende Änderungsantrag soll diese Praxis bzgl. des konsolidierten Jahresabschlusses in der Satzung durch Einfügung von § 5 Ziffer 3 und einer Ergänzung von § 14 Ziffer 7 verankern. Der neu eingefügte § 5 Ziffer 4 soll den – derzeit nicht absehbaren – Fall einer möglicherweise notwendigen Neubewertung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses der Aufstellung eines konsolidierten Jahresabschlusses durch die Mitgliederversammlung berücksichtigen (z.B. bei deutlich gesunkener Komplexität der Unternehmensstruktur).

Lichterkarussell Wahlempfehlung: Dem Antrag ist stattzugeben. 

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Zusammenfassender Ausblick auf die JHV

Am 26.11.2012 steht uns ein langer Montag Abend bevor, dagegen ist dieser Text noch gar nichts. Das Konfliktpotential ist mit der Veröffentlichung der Anträge nochmals gesteigert worden. Nachdem am Montag Abend auf drei Tribünen deutliche Kritik an Gernot Stenger auf Tapetenbahnen transportierten, steht dieser mit dem Antrag zu seiner Abberufung nun mit dem Rücken zur Wand, was nicht zuletzt durch die bisweilen reaktionär-bissige Stellungnahme seinerseits untermauert wird.

Wenn Metalust um des Vereinsfriedens willen dem gesamten Präsidium den Rücktritt nahelegt, entbehrt das nicht einer gewissen Berechtigung. Die Fronten zwischen Vereinsführung und Fans/Mitgliedern (die Darstellung in zwei homogene Lager ist natürlich arg verkürzt) scheinen nunmehr gänzlich verhärtet. Hatte man schon nach der letzten Jahreshauptversammlung das Gefühl vorhandene Konflikte beinahe künstlich ignoriert zu haben (exemplarisch hierfür der zurückgezogene Baustopp-Antrag oder die Uneinigkeit bei den Fans bezüglich der Business Seats), scheint der Verein ein weiteres Jahr ohne Konsequenzen in der Führungsetage nicht ohne den großen Knall überstehen.

Das Sicherheitspapier bleibt damit tonangebender Einfluss für die diesjährige JHV. Aber auch andere Themenkomplexe, etwa Zuständigkeiten des Aufsichtsrates bieten Diskussionsstoff.

Wir dürfen uns auf eine spannende, aufreibende, lange, anstrengende und vor allem richtungsweisende Jahreshauptversammlung freuen, bei der durchaus in gewissem Umfang die Fetzen fliegen können.

Ist zwar ein Montag und Montag is‘ Kotze, aber da muss man einfach hin!

Teure Treue? Strafen und Adressaten

Grund für die Sanktionierung waren der verspätete Anpfiff im Spiel gegen Dynamo Dresden, der durch Kassenrollenwürfe verursacht worden war. Eine an sich schöne Choreografie in der Südkurve wurde im Mittelblock leider zu spät gestartet, so dass die Ordner im Torraum mit der Beseitigung des Papiers nicht rechtzeitig fertig wurden. Erschwert wurde dies dadurch, dass auch nach dem „Hauptwurf“ immer wieder einzelne Papierrollen auf den Rasen flogen und die Ordner diese beseitigen mussten.

Ein weiterer nun sanktionierter Zwischenfall war das Abbrennen von Pyrotechnik beim DFB-Pokal-Spiel in Stuttgart. Die Verzögerung beim Heimspiel wurde mit 4.000 Euro und die Pyrotechnik in Stuttgart mit 3.000 Euro gehandelt und beides mit schlussendlich 6.000 Euro zusammengefasst.

Seit Anfang 2011 hat der FC St. Pauli Strafen in Höhe von 89.000 Euro zahlen müssen. Hinzu kam ein Einnahmeverlust in Höhe von rund 400.000 Euro, weil der Club, nach dem Becherwurf und dem nachfolgenden Spielabbruch in der Bundesligapartie gegen Schalke 04, das erste Heimspiel der letzten Saison in Lübeck austragen musste.
(Quelle: FCSTPAULI.COM)

Die Taliban der Fans haben wieder zugeschlagen. Gerade die den Terrororganisationen ETA, IRA, RAF, etc. nahestehenden Fans des FC St. Pauli haben wieder einen hinterlistigen Anschlag auf die Ordnung im Land der Ordnung gewagt und (leider) erfolgreich durchgeführt. Mit mehreren tausend Luftschlangen versuchten sie sich im Wettstreit mit den Fans des langjährigen Rivalen Dynamo Dresden, wer denn nun weniger dumme Fans hat (Ziel ist es, dass alle gleichzeitig werfen, je geringer der Durchschnitts-IQ der Fans, desto größer die zeitliche Streuung des Wurfzeitpunkts). Ohne derartig dummen Wettkämpfen eine Plattform bieten zu wollen, kann man wohl sagen, dass die Sankt Pauli Fans in diesem Fall die Nase vorn hatten. Gedämpft wird der Sieg freilich durch das schon lange zuvor erfolgte Eingeständnis des Dresdener Kurvenvaters „Lehmi“, dass man das mit den Kassenrollen „noch nich‘ ganz so“ habe. Nun jedoch genug des Hofierens dieser unwürdigen Kultur des Schindluders, was dem FC Sankt Pauli und uns als Sankt Pauli Fans entsprechend ebenso wichtig ist mitzuteilen, ist, dass dieses weiße Geflatter ein wirklich teurer Spaß ist, weil das nämlich den Anpfiff verzögert hat. Teurer sogar, als dieses olle Pyro. Ist aber beides teuer. 4.000 + 3.000 = 7.000. 7.000 – 1.000 (Kombirabatt) = 6.000 Euro Strafe heißt das für den magischen FC in der Logik des großen DFB.


Foto: USP

Genug des Sarkasmus. Dass dem DFB der Eingriff ins Spiel ein unheiliger Dorn im Auge ist und in seiner Logik hart zu bestrafen ist, wissen wir nicht zuletzt seit dem Spielabbruch gegen Schalke nach dem Becherwurf. Alles, was innerhalb der 90 Minuten bzw. dem für das Fußballspiel vorgesehenen Zeitfenster passiert und gerade die Geschehnisse, welche das Spiel als solches Betreffen, erhalten vom DFB gesonderte Aufmerksamkeit. Daher ist (in Verbandslogik) 1x Spielunterbrechung auch schlimmer als 20x „Affenlaute“ o.ä. Das ist eine Logik, die so unverhältnismäßig wie berechenbar ist. Dumm aber einzuschätzen. Dass nun der Preis der Choreo um eine Strafe von 4.000 (darf ich den Kombirabatt da mit einrechnen?) Euro steigt, ist unglücklich, aber doch an sich kein großer Beinbruch.

Dass sich der FC Sankt Pauli nicht zu schade fühlt, nicht nur über die Strafe und das unnötige Akzeptieren dieser (ich weiß, es wurde mannigfach bemüht, trotzdem: Was denn „non established“?!) zu berichten, sondern erstens, das Stadion- bzw. Choreoverhalten der Südkurve zu beurteilen („erschwert wurde dies …“) und damit seinerseits die Fans zu einem „sauberen Fußball“ im Sinne des DFB aufzufordern und zweitens, nochmal die Summe der Strafen seit dem Becherwurf aufzurechnen, was völlig gaga ist. Nicht nur dass da Äpfel und Birnen in das selbe Körbchen geworfen werden (Geldstrafen und Einnahmeverluste als folge von Strafen), sondern dass das Schalkespiel oder Anfang 2011 mitnichten einen Wendepunkt im Fanverhalten, sondern ein völlig wahllos gewählten Zeitpunkt darstellen. Allenfalls noch einen Wendepunkt in der Bestrafungspraxis des DFB. Dann aber sollte eine solche Mitteilung nicht diesen ekelhaften „Bessert euch“-Subtext transportieren.

Auf dem Baschblog hieß es vor kurzem hinsichtlich der Stellungnahme des Präsidiums zum Sicherheitspapier der DFL: „Ver­ei­ne, ihre Fans und Mit­glie­der be­fin­den sich in einem Kon­flikt mit DFB und DFL, die ent­ge­gen der Ver­eins­in­ter­es­sen und mit Hilfe einer vor­ge­scho­be­nen Si­cher­heits­de­bat­te, das „Pro­dukt Fuß­ball“ to­tal­ver­mark­ten wol­len.“ Das gilt auch bei Strafen. Der Feind des Vereins ist der Verband, dessen intransparente und bisweilen willkürliche Bestrafungspraxis die Vereine vor Probleme stellt. Trotzdem wird sich in diesen Fragen stets gen Fans gewannt, die zu normalisieren seien. Die Vereine machen sich auf diese Weise zum Erfüllungsgehilfen eines Apparates, der rechtsstaatlichen Ansprüchen nicht vollumfänglich gerecht wird.

Der richtige Weg wäre es gewesen, die Strafen abzulehnen – das ist nicht geschehen. Das Präsidium des FC Sankt Pauli bleibt so fanfreundlich wie der Montag Abend.

Einseitig außer Kraft gesetzt

An dieser Stelle ist es darüber hinaus zwingend notwendig das Präsidium unseres Vereines und alle anderen in diesen Fall involvierten Verantwortlichen ausdrücklich zu loben und ihnen zu danken. Lob und Dank gebührt ihnen für ihren Einsatz für die Fans. Es ist mehr als schön zu sehen, dass sich dieser Einsatz lohnt. Ganz offensichtlich wurde einerseits aus Fehlern der Vergangenheit gelernt und hat andererseits der stete Dialog zwischen Fans und “Offiziellen” Früchte getragen.

Höchste Töne, die ich hier für unseren gewählten Vertreter übrig hatte und das berechtigterweise, hat man sich doch in der jüngeren Vergangenheit mehrfach vor seine Fans gestellt. Eine Kontinuität, die der jüngsten Stellungnahmen [1; 2] unseres Präsidiums und dem ihnen anhaftenden Konformismus wegen, gebrochen zu sein scheint.

Betrachten wir die Stellungnahmen im Kontext jener positiven Vorgeschichte, können wir die erste Stellungnahme („Gewalt verurteilt“) getrost ignorieren. Es ist die übliche Distanzierung, die sich zwar als verkürzt und wenig Lösungsorientiert erweist, in Hinblick auf mediale Taktik aber nicht unsinnig ist. Darüber kann hinweggesehen werden. Viel interessanter ist hingegen die zweite Stellungnahme bezüglich der jüngsten Verbandsstrafen.

Es ist kein Geheimnis, dass die Damen und (vor allem) Herren beim DFB die ganze links, bunt, alternativ, dagegen, etc. Kiste beim FCSP längst nicht so kultig und lustig finden, wie sie anderswo aufgenommen wird. Unser Verein scheint in deren Augen ein Fanproblem zu haben, das sich in seinem Wesen von den vermeintlichen Fanproblemen anderer Vereine nicht unterscheidet. Es wäre demnach falsch, beispielsweise zu sagen, der DFB sei auf dem rechten Auge blind oder ähnliches. Fakt ist: der DFB schert sich nicht um Fankultur, um politische Ausprägungen, usw.. Der DFB schert sich um den Fußballsport, alles andere ist weniger als sekundär. Das Urteil nach dem Becherwurf vom 01. April 2011 hat dies eindrucksvoll untermauert. In den Augen des DFB sind Fans nicht mehr als potentielle Gefahrenherde und nicht weniger als wirtschaftliche Faktoren.

Unsere Vereinsführung sieht den Stellenwert von Fußballfans dankenswerter Weise anders. So hat sie sich vor ihre Fans gestellt, als diese Opfer einer völlig von jeder Vernunft entkoppelten Polizei beim (Bullen-)Schweinske-Cup malträtiert wurden, sie hat mehrfach für Fanrechte eingestanden und geklagt (Kassenrollenurteil, Hansa) und allem Vernehmen nach wird sie auch weitere Instanzen bemühen.

Nun gibt es eine Strafe für den Schweinske-Cup. An Lächerlichkeit ist das kaum zu überbieten, denkt man sich in die DFB Logik hinein, war es aber wohl zu erwarten. Unserer Vereinsführung ist kein Vorwurf zu machen, dass sie diese Strafe nun hinnehmen. Zu widersinnig ist die Logik des DFB und eine Kosten/Nutzen Rechnung endet in diesem Fall mit roten Zahlen und kaum fanpolitischem Erfolg.

Ebenso verhält es sich mit der noch viel lächerlicheren Strafe für das Wort „Bullenschweine“ in der Choreo von USP beim Spiel gegen Braunschweig. Das falle angeblich unter Beleidigung und doch ist es viel eher eine politische Meinungsäußerung, als eine Beleidigung. Und nun kommt der zu kritisierende Part:

Präsident Stefan Orth: „Auch wenn uns kein Fall aus den letzten Jahrzehnten bekannt ist, in dem ein Lizenzverein aufgrund des Verhaltens seiner Anhänger bei einem Hallenturnier bestraft wurde, haben wir dem Strafantrag zugestimmt und werden nicht wieder die Gerichte bemühen. Was den zweiten Fall betrifft, fordert der FC St. Pauli seine Fans dazu auf, künftig keine Banner mit beleidigendem oder unsportlichem Inhalt im Stadion zu verwenden.„‬‬

Orth zudem: „Wir sind es langsam leid. Eine Strafe hier, eine Strafe dort. Das läppert sich zusammen und wird von uns nicht mehr tatenlos hingenommen. Ich erwarte, dass hier ein Umdenken in einigen Bereichen des Stadions und im Umfeld einsetzt. Wenn das nicht ab sofort der Fall ist, werden wir zum Handeln gezwungen. Diese Strafen tun dem Verein verdammt weh und gehen am Ende immer zu Lasten von uns allen. Es ist ein Punkt erreicht, an dem sich alle, die den FC St. Pauli ins Herz geschlossen haben, fragen müssen, ob wir wirklich so weitermachen wollen. Wir alle zusammen haben Leitlinien für den Verein aufgestellt, die nicht nur einseitig gelebt werden und von einigen nach ihrem Ermessen außer Kraft gesetzt werden dürfen. Allen sollte bewusst sein, dass wir uns auf dem Präsentierteller befinden und jede noch so kleine Verfehlung spürbare Konsequenzen für den Verein zur Folge hat.“

Volles Verständnis dafür, es leid zu sein. Ja wir stehen im Fokus des DFB, anders sind diese jüngsten Strafen gar nicht zu erklären. Und dennoch: Falscher Adressat, falsche Konsequenz!

Was heißt denn hier beleidigend?

Es ist doch hinlänglich bekannt, dass gerade Banner, Tapeten, Spruchbänder verkürzen, verschlagworten und bisweilen gar übertreiben. Es ist auch bekannt, dass sich gerade die aktive Fanszene, was auch immer darunter genau zu verstehen ist, auf die politischen Ursprünge der Fanszene beruft. Wer eine Beleidigung in Aussagen zu (fan-)politischen Themen zu finden meint, hat die Werte des FC St. Pauli nicht verstanden. Das verstanden zu haben erwarte ich nicht vom DFB, von unserem Präsidenten hingegen schon. Gerade im Kontext der Choreo ist ein „Bullenschweine“ keine Beleidigung (wie soll auch ein Kollektiv zu beleidigen sein?) sondern ein positiver Bezug zur eigenen Geschichte, ein positiver Bezug, den an anderer Stelle auch die Vermarktung des Vereins herstellt. Von Beleidigungen darf also gar keine Rede sein!

Was heißt denn hier unsportlich?

Es ist ebenso hinlänglich bekannt, dass der FC St. Pauli in der öffentlichen Wahrnehmung als mehr als bloß ein Fußballverein gilt. Der Verein inszeniert sich als ein solcher und die Fans im Stadion füllen diese Phrase mit Leben. Wenn mit unsportlich also mangelnder Sportbezug gemeint ist, dann vergiss es, Stefan, wir werden unseren Fokus weiter auch auf gesellschaftliche Felder jenseits des Fußballs richten. Aber ich bin mir beinahe sicher, dass du das nicht meinst. Wir reden hier also von sportlicher Fairness? Wir sollen als Fans mehr der Ebbers, als der Rösler sein. Das sind wir in mancher Hinsicht. Wenn wir zum Beispiel unsere eigenen Spieler nicht auspfeifen. Aber sonst? Fußball muss dreckig bleiben, heißt es. Wir sind so „sportlich“ wie wir sein können und wollen, aber nicht mehr und auch nicht weniger. By the way, lieber Stefan, die bösen Hools empfinden sich und ihr Tun auch als zutiefst „sportlich“, aber so sollen wir auch nicht sein, oder?!

Was heißt denn hier Leitlinien außer Kraft setzen?

1. Der FC St. Pauli in seiner Gesamtheit aus Mitgliedern, Angestellten, Fans und Ehrenamtlichen ist Teil der ihn umgebenden Gesellschaft und somit auch mittelbar und unmittelbar von gesellschaftlichen Veränderungen in politischen, kulturellen und sozialen Bereichen betroffen.

Gesellschaftliche Veränderungen, also Prozesse, das sind Dinge wie freidrehende Cops, denen Fußballfans, besonders auf Reisen, zu genüge begegnen. „Bullenschweine“ zu thematisieren ist doch Ausdruck dieses Bewusstseins. Setzt das bitte nicht einseitig außer Kraft!

2. Der FC St. Pauli stellt sich dieser gesellschaftlichen Verantwortung und tritt über den sportlichen Bereich hinaus für die Interessen seiner Mitglieder, Angestellten, Fans und Ehrenamtlichen ein.

Das hat der FC St. Pauli in der jüngeren Vergangenheit, wie oben erwähnt, in herausragender Art und Weise getan. Jetzt den Fans nahezulegen, sich in Zukunft anders zu verhalten, ist eine Farce! Setzt das bitte nicht einseitig außer Kraft!

3. Der FC St. Pauli ist ein Stadtteilverein. Hieraus zieht er seine Identifikation und hat eine soziale sowie politische Verantwortung gegenüber dem Stadtteil und den hier lebenden Menschen.

Wenn die hier lebenden Menschen, ein völlig überzogenes Gefahrengebiet im Zuge eines Spiels des FC St. Pauli vorgesetzt bekommen, dann ist es doch die soziale und politische Verantwortung der Vereinsführung dies zu skandalisieren. Setzt das bitte nicht einseitig außer Kraft!

5. Toleranz und Respekt im gegenseitigen Miteinander sind wichtige Eckpfeiler im FC St. Pauli.

Wenn Fans sich stetig intolerantem und respektlosem Verhalten (beispielsweise seitens der Staatsmacht) gegenübersieht, so ist es um so wichtiger das Skandalisieren dessen zu schützen. Setzt das bitte nicht einseitig außer Kraft!

7. Neben dem allgemein gültigen Recht bilden die Stadionordnung und die Auswärtsfahrtordnung des Fanladens die Basis, auf der sich Mitglieder, Angestellte, Fans und Ehrenamtliche des FC St. Pauli bewegen.

8. Jeder Einzelne und jede Gruppe sollte sein/ihr gegenwärtiges und künftiges Handeln ständig selbstkritisch prüfen und sich seiner/ihrer Verantwortung für andere bewusst sein. Die Vorbildfunktion gerade für Kinder und Jugendliche darf nicht in den Hintergrund geraten.

9. Es gibt keine „besseren“ oder „schlechteren“ Fans. Jeder kann sein Fansein nach eigenem Gutdünken ausleben, solange dies nicht gegen o. g. Bestimmungen verstößt.

Und da es sich eben um keine Beleidigung handelt, und da es eben keine „besseren“ oder „schlechteren“ Fans gibt, geht es nicht an Fans hier vorzuschreiben, wie sie sich zu verhalten hätten. Die Fans des FC St. Pauli müssen ihr Selbstverständnis und ihre Kultur nach ihrem Gutdünken ausleben können. Setzt das bitte nicht einseitig außer Kraft!

11. Die aktive, d. h. in erster Linie die auch am Spieltag vor Ort engagierte Fanszene bildet das Fundament für die Emotionalisierung des Fußballsports, welche wiederum die Grundlage der Vermarktungsfähigkeit des FC St. Pauli darstellt.

Das gilt es sich, gerade seitens der Vereinsoberen permanent in die Köpfe zu hämmern. Diese aktive Fanszene und kritische Äußerungen gehören untrennbar zusammen. Daher ist es ein Unding, gerade dieser Fanszene in ihre Darstellungsformen hineinreden zu wollen. Setzt das bitte nicht einseitig außer Kraft!

Weitere Passagen der Leitlinien passen nicht in diesen Kontext. Was aber klar geworden sein sollte ist, wer hier wider der selbt gegebenen Leitlinien handelt. Aus diesem Grund ist die jüngste Stellungnahme des Präsidiums eine Frechheit. Ständig die Leitlinien als Moralkeule gegen die eigenen Fans ins Feld zu führen und keine Ahnung zu haben, was da eigentlich drin steht, zeugt von ausgeprägter Ignoranz!

Und das bin ich leid!

In diesem Zusammenhang auch lesenswert: Meinungsfreiheit endet im Stadion da, wo der DFB anfängt – #FCSP am Scheideweg?

Sven Brux zum Antifaschismus bei Sankt Pauli

„Wenn irgend so ’n Nazi da meint, er könnte im Sankt Pauli Block irgendartige Sprüche loslassen, dann muss er auch das Gefühl haben, dass ihm das gesundheitlich womöglich nicht ganz gut tut – anders kann man so ’ne Attitüde doch gar nicht durchsetzen!“

Sven Brux

Etwas Besseres als diesen Journalismus

Wenn beim Fußball der Ballsport in den Hintergrund rückt und sich im Nachhinein alle Welt über die Gewaltexzesse in einer nie dagewesenen Dimension auslässt, ist dies in der Regel auf völlig undifferenzierte Darstellung sogenannter Journalist_innen und Polizeivertreter_innen zurückzuführen. Nun ist es nicht so, dass in diesem Diskurs die „bösen Medien“ und die „guten Fans“ auseinanderzudividieren sind, es ist aber doch erstaunlich, mit wie wenig Aufwand so ein Zeitungsartikel zu entstehen scheint. Manch ein Mensch mag sich da fragen, ob die eigene Berufswahl richtig ausgefallen ist, oder ob Journalist_in nicht die bessere und vor allem entspanntere Alternative gewesen wäre.

Nun soll hier undifferenziertem Verhalten ja nicht mit eben solchem begegnet werden und im Rahmen des Kontextes, der derzeit die Gemüter erhitzt, dem „Schweinske-Cup“, sei auf den Text bei Publikative.org verwiesen, die ja schon in der Debatte um die „Dortmund-Dresden-Randale“ durch Sachlichkeit glänzten, während der Rest der Medienwelt in sensationsgeilen Klischees versank.

Frei nach dem Motto „Ich war zwar nicht dabei, aber…“ empören sich selbsternannte Journalist_innen aber auch ehemalige Spieler über eine angeblich nie dagewesene Form der Gewalt, gerade in den Reihen des braun-weißen Anhangs. „Bild“ und Co. fühlen sich bemüßigt, wieder einmal mit blankem Populismus, auf die Boshaftigkeit der Ultras hinzuweisen – natürlich verbunden mit dem Hinweis, dass man diese Kriminellen ja schon viel zu lange gewähren ließe und sie mit Privilegien ausstatte, anstatt sie endlich heraus zu bekommen. Über die, dieser Aussage innewohnenden, Demagogie muss eigentlich nichts mehr erwähnt werden. Die Gruppe USP formulierte es auf ihrer Fotocollage im Sankt Pauli Museum damals so: „Für die einen sind es Privilegien, für die anderen mehrere 1000 Stunden ehrenamtlicher Arbeit.“

Veranstalter Peter Sander spricht heute im Abendblatt davon, dass es keinerlei Erkenntnisse seitens VfB Lübeck und Polizei gegeben habe, dass die Besucher aus der Marzipanstadt einem gewaltbereiten Klientel zugeordnet werden müssten. Das ist nicht weniger als eine Farce. Allein die Tatsache, dass nur Karten für den Freitag nachgefragt wurden, hätte aufmerken lassen müssen. Dass aber HVV Busse zur Verfügung gestellt wurden um die Gäste zur Halle zu bringen, kann als Indiz gelten, dass man sich der Art des Klientels durchaus bewusst gewesen zu sein scheint.

Doch mehr noch, als der HSV seine Teilnahme noch nicht abgesagt hatte, wusste der Flurfunk bereits für jeden unüberhörbar zu berichten, dass sich nicht nur Unorganisierte und Ultras des HSV Tickets gesichert hatten, sondern auch einschlägig bekannte Hoolkombos des Hamburgischen Vorortvereins. Dass ausgerechnet diese ihre Tickets nicht zurückgegeben haben, muss bekannt gewesen sein. Insofern kann hier durchaus von dilettantischem Verhalten seitens Turnierorganisation und Polizei gesprochen werden.

Es scheint fast, als versuchten die „Szenekundigen Beamten“, deren Position polizeiintern nicht ganz unkritisiert ist, sich durch regelmäßig bewusst zugelassene Eskalation eine Daseinsberechtigung zu verschaffen. Doch das ist Spekulation und soll daher nicht weiter ausgeführt werden.

Keine Spekulation hingegen, ist die offen rassistische und homophobe Agitation des „Anti-Sankt-Pauli-Mobs“ aus Lübeck und Stellingen. Deutsche Grüße und Sprechchöre à la „Deutsche wehrt euch, geht nicht zu Sankt Pauli“ lassen keinen Raum für Interpretationen. Genau an diesem Punkt irren Markus Lotter und seine Geschwister im Geiste. Die Verteidigung der Sankt Paulianer_innen gegenüber den rassistischen oder Rassismus tolerierenden Aggressoren steht der Tradition dessen, was die braun-weiße Fanwelt seit den 1980er Jahren prägte nicht entgegen, sondern reiht sich in erstaunlich präziser Weise in sie ein. Die Faschist_innen am Millerntor ist mensch nicht durch Diskussionsrunden und falsch verstandene Toleranz und Friedfertigkeit losgeworden, sondern durch praktischen Antifaschismus. Alle Fans, die sich in dieser Tradition Rassist_innen entgegenstellen, können nicht nur stolz auf sich sein, sondern glücklicherweise auch auf die Solidarität der allergrößten Teile der „aktiven Fanszene“ unseres Vereins bauen.

Die Darstellung in den Medien lässt genau diese Komponente unter den Tisch fallen. Hier ist die Rede von „rivalisierenden Fan-Gruppen“ und „Auseinandersetzungen zwischen Fußballfans“. Kombiniert mit der Vermutung von Veranstalter und Polizei, es handle sich hier um etwas „Organisiertes“ oder „Verabredetes“ impliziert – selbst, wenn nur die Fans von HSV und Lübeck gemeint sind – ein Einverständnis der Sankt Pauli Fans, von dem schlichtweg nicht die Rede sein kann. Diese Darstellung unterscheidet weder zwischen Angriff und Verteidigung noch bezieht sie die politische Komponente mit ein.

Alles Weitere stellt der FC St. Pauli in seiner Stellungnahme unmissverständlich klar und auch der Übersteiger nimmt darauf noch einmal Bezug. Dem ist nichts hinzuzufügen.

Gemeinsame Erklärung

Liebe St. Pauli, liebe Hansa-Gremien,

wenn am Sonnabend Hansa Rostock den FC St. Pauli empfängt, wird es auf dem Rasen und auf den Rängen hoch her gehen, sofern alle Menschen, die ein Ticket für diese Partie erworben haben, das Stadion überhaupt erreichen. Denn leider wurden die Spiele der beiden Mannschaften in den letzten Jahren von gewalttätigen Repressionsgebaren der Polizei überschattet. Gemeinsame Erklärung weiterlesen

Aller guten Dinge sind drei

Am Tag nach dem Nicht-Derby-Tag überschlagen sich die Meldungen zu den diversen offenen Baustellen, die sich über das Nicht-Derby-Wochenende aufgetan haben. Ich möchte im Folgenden versuchen das alles unter einen Hut zu bekommen.

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