DFL will Nägel mit Köpfen

Die DFL möchte in Punkto Sicherheit möglichst schnell Nägel mit Köpfen machen. In einer heute veröffentlichten Pressemitteilung heißt es, die Clubs haben bis zum 22.11.2012, also eine Woche, Zeit sich mit ihren relevanten Gremien abzustimmen und sich zu einem veränderten Maßnahmenkatalog zu äußern. Dass etwas in diese Richtung kommen würde, wurde von allen Seiten erwartet, der frühe Zeitpunkt jedoch vermag zu überraschen.

An dieser Stelle sollen die als wichtige Aspekte herausgestellten Punkte kurz kommentiert werden. Eine ausführliche Analyse muss in den nächsten Tagen auf Grundlage des gesamten Papiers erfolgen. Ausgangspunkte der neuen Überlegungen seien der DFL zufolge Rückmeldungen der Clubs, von Fanorganisationen, sowie der AG Fanbelange des DFB.

1. Das gerade in den vergangenen Wochen immer wieder geforderte Bemühen um einen wechselseitigen Dialog zwischen Clubs und Fangruppen soll künftig auch statuarisch verankert werden. Der Dialog soll darauf gerichtet sein, Grundregeln für die Ausübung der positiven Fankultur im Stadion gemeinsam zu entwickeln und einvernehmlich zu vereinbaren. Folgende Grundsätze stehen dabei aus Sicht des Vorstandes nicht zur Disposition: der Verzicht auf Gewalt, Rassismus bzw. Diskriminierung, politischen Extremismus sowie Pyro-Technik. Ein Automatismus, wonach Fan-Gruppierungen in ihrer Gesamtheit bei Fehlverhalten einzelner bestraft werden, war und ist nicht vorgesehen. Stattdessen soll die täterorientierte Aufklärung intensiviert werden.

Es ist grundsätzlich positiv festzustellen, dass Fan-Gruppierungen nicht in ihrer Gesamtheit bestraft werden sollen. Hier erfolgt also eine klare Distanzierung von der in der Sportsgerichtsbarkeit des DFB durchaus gängigen Praxis der Kollektivbestrafung. Darüberhinaus soll der Dialog mit den Fans statuarisch verankert werden. Das war es dann aber auch mit den positiven Aspekten. Diesbezüglich muss auch relativierend gefragt werden, wie groß der Fortschritt hier tatsächlich ausfallen soll und was lediglich Lippenbekenntnisse sind. Dies ist zugegebenermaßen eine pessimistische Sichtweise, nach den Erfahrungen der letzten Jahre (nicht zuletzt das einseitige Beenden der Gespräche in der Pyrotechnikfrage) stellt sich ein gewisses Grundmisstrauen jedoch als ratsam dar.

Dieses Misstrauen wird in den hier feierlich angekündigten vermeintlich fanfreundlichen Anpassungen bereits bestärkt. So ist hier unter anderem von der „Ausbildung positiver Fankultur“ die Rede. Dies zeigt hervorragend auf, welches Bild von Fankultur in den hohen Gremien des Ligaverbandes vorherrscht. Man möchte die verwertbaren („positiven“) Aspekte der deutschen Fußballfankultur gerne bewahren, die vermeintlich „negativen“ Nebenwirkungen jedoch möglichst verbannen. Hier offenbart sich eine Schwarz-Weiß-Denke, die ihresgleichen sucht. Man ist auf Seiten des Verbands entweder nicht fähig oder nicht willens Fußballfans und ihre Kultur als Ganzes zu erfassen und zu akzeptieren. Dies geht an Grundsätzen des Lebens vorbei. Hier soll die Medaille ohne ihre Kehrseite per Dekret von oben durchgesetzt werden. Das ist schlichtweg unmöglich. Es ist schwerlich vorstellbar, dass dies, so fern die Herrschaften den Kurven auch sein mögen, unbekannt ist. Es ist vielmehr anzunehmen, dass durch die einseitige Darstellung von und Fokussierung auf Fankultur den Weg zu repressiver(er) Handhabe gegenüber „delinquenten“ Fußballfans ebnen soll.

Die gleichsam relativierende und gleichsetzende Aufzählung von Gewalt, Rassismus und Pyrotechnik wird in diesem Zuge noch um Diskriminierung und politischen Extremismus erweitert. Der vielfach geforderten Differenzierung an diesem Punkt wird also nicht nachgekommen, im Gegenteil, die Pauschalverurteilung wird noch erweitert. Hierbei wird in den Maßnahmen die von der Bundesregierung forcierte Extremismusdoktrin weiter gesellschaftlich implementiert. Zwar passt das relativierende und gleichmachende Wesen dieser kruden Theorie in das Bild der Gleichsetzung verschiedener Dinge durch die Verbände und einige Vereine (so mitunter auch unserem FCSP), die Passage wird dadurch aber nicht erträglicher. Eine derartige Sichtweise darf keinesfalls die Unterschrift der Vereine finden.

Alles unter Punkt 1 genannte zielt auf eine vollständige Reglementierung der Fankultur. Alles von einer vorgegebenen Norm abweichende wird kriminalisiert. Mit der angestrebten Einzeltäterverfolgung, der „täterorientierten Aufklärung“ soll mutmaßlich Denunziantentum innerhalb der Fanszenen strukturell gestärkt werden. Je stärker sich eine Mehrheit innerhalb einer Fanszene von einer „delinquenten“ Minderheit abgrenzt, desto einfacher ist eine solche Fanszene zu kontrollieren. Und genau darum geht es dem Verband: die volle Kontrolle über das, was in den Kurven passiert.

2. Nur dort, wo objektiv Mängel vorliegen, soll und muss es zu Verbesserungen kommen. Zusätzliche infrastrukturelle Maßnahmen sollen in diesem Sinne individuell auf Club-Ebene bei entsprechenden Missständen verwirklicht werden. Es wird keine statuarischen Vorgaben bezüglich sog. „Vollkontrollen“ geben. Diese waren im Übrigen auch im Konzeptpapier nicht vorgesehen, sondern lediglich die Verbesserung der infrastrukturellen Einrichtungen bei etwaigen, individuell vor Ort zu beschließenden Kontrollen, in der Regel bei Risikospielen.

Der zweite Abschnitt soll sich, ähnlich dem ersten, möglichst positiv und unverbindlich lesen lassen. Nun kann er freilich auch so ausgelegt werden, nur muss er das eben nicht. Die angesprochene Unverbindlichkeit der zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen lässt natürlich den Spielraum diese nicht umzusetzen, sie lässt aber ebenso den Spielraum sie gerade umzusetzen, wie nicht zuletzt das Beispiel aus München zeigt, wo Vollkontrollen in Zelten durchgeführt wurden.

Die Clubs sind ja bezüglich der Vorkehrungen auch nicht alleinige Entscheidungsinstanz. Es ist seit Jahren Gang und Gebe, dass auch die Polizei, besonders bei sogenannten Risikospielen, die ja mitunter inflationär ausgerufen werden, ihre Wörtchen mitredet.

Eine Errungenschaft im Vergleich zum Ursprungspapier, lässt sich hier nur mit ausreichend gutem Willen ablesen.

3. Die zu beschließenden Maßnahmen sollen nach drei Jahren evaluiert werden. Dabei gilt es dann festzustellen, wie sich die Umsetzung bewährt hat und welche Punkte möglicherweise einer weiteren Veränderung bedürfen.

Die letzte große Anpassung zum Ursprungspapier erwähnt ein Evaluationsverfahren nach drei Jahren. Grundsätzlich natürlich keine schlechte Idee. Hier schließt sich die Frage an, wer die Maßnahmen evaluiert und nach welchen Maßstäben. Es ist doch deutlich schwierig, wenn schon der Einführung der Maßnahmen keine empirischen Daten zugrunde gelegt werden eine Evaluation im zeitlichen Vergleich anzustellen.

Darüber hinaus ist eine Evaluation ja immer schön und gut, nur sind die Maßnahmen dann längst implementiert und etabliert, so dass eine Rücknahme von Maßnahmen nur in besonders schlecht bewerteten Ausnahmen zu erwarten wäre.

Wirklich diskussionswürdige Verbesserungen sind in diesen Punkten nicht zu erkennen. Vielmehr wirkt es wundersam verdächtig, dass der Vorstoß wieder in einem derart engem zeitlichen Rahmen ratifiziert werden, ja geradezu über’s Knie gebrochen werden soll. Zwar seien Rückmeldungen von Fanorganisationen und der AG Fanbelange eingeflossen, nur ist hier nicht von einen gemeinsam mit Fans erarbeiteten Papier zu sprechen. So lange ein Dialog, ob statuarisch verankert oder nicht, nicht auf Augenhöhe stattfindet, solange Fans und Fanvertretungen nicht als gleichberechtigte und ernstzunehmende Gesprächspartner wahrgenommen werden, ist wohl kein Sicherheitspapier der DFL unterschriftsfähig. Zwar heißt es, man wolle sich als Kommission auch noch mal mit der AG Fanbelange zusammensetzen, das aber als gemeinsame Ausarbeitung zu interpretieren wäre gänzlich verfehlt. Das enge Zeitfenster, das den Clubs bleiben soll, sich mit den örtlichen Gremien zu beraten ist wohl der am 12.12.2012 stattfindenden Mitgliederversammlung des Ligaverbands geschuldet, auf der das ursprüngliche Papier beschlossen werden sollte, nur gibt es da facto diesen hier kolportierten Zeitdruck nicht. Unter diesen Voraussetzungen wird der mutmaßlich angestrebte Dialog mit Fans schwer. Die Fußballfankultur in Deutschland befindet sich am Scheideweg, die DFL drängt darauf die Richtung vorzugeben – das ist weder zielführend, noch auf Augenhöhe.

Mitgliederversammlung des FC Sankt Pauli im Jahr 2012

Am 26.11.2012 zieht es uns wieder ins CCH um in stundenlangem Gähnwettbewerb die Geschicke unseres Vereins zu lenken, bei viel zu hohen Getränkepreisen und schlechter Bockwurst. Sei es drum, geschissen sei auf die Längen, auf die Preise, auf das Asbest in den Wänden. Diese Veranstaltung ist wichtig und es kann eigentlich keine Ausreden geben, dem fern zu bleiben. Gestern wurden die Anträge veröffentlicht, daher empfielt sich eine kurze Übersicht.

Anträge

1) Der erste Antrag rekurriert auf einen Artikel dieses Blogs, der zu den Meistgelesenen zählt. Dass sich nun ein JHV Antrag daraus speist, unterstreicht nur einmal mehr, welche Wellen dieser – zugegeben leicht polemische – Text und sein Hintergrund geschlagen hat. Zurecht! Mitunter könnte es an dieser Stelle das erste mal hoch her gehen. Sollte dem so sein, so ist das als komödiantische Zwischeneinlage zu verbuchen. Popcorn nicht vergessen!

Antrag: Die Mitgliederversammlung möge beschließen, die beiden auf dem Südkurvenvorplatz ausgelegten Danksagungs-Pflastersteine für Torsten Vierkant und Wolfgang Helbing zu entfernen.

Begründung: Die Pflastersteine sind keine durch die Mitgliederversammlung beschlossene Ehrung oder andersartige Ehrung durch den FC St. Pauli, wurden aber dennoch mit der Aufschrift „Der FC St. Pauli dankt …“ auf einem öffentlichen Platz ausgelegt. … Es handelt sich um eine „Ehrung“ für Verdienste für den Verein, die unter anderem im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses erbracht wurden. … durch die unter dem Namen „Stolpersteine bekanntgewordene Ehrung von Opfern des NS-Regimes und die hierfür verlegten Gedenksteine vermitteln diese „Ehrungspflastersteine“ … ein Gefühl der Respektlosigkeit und Überhöhung.

Lichterkarussell Wahlempfehlung: Dem Antrag ist stattzugeben.

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2) Im zweiten Antrag geht es um die Erhöhung der zur Verfügung gestellten Plätze für Rollstuhlfahrer_innen. Man sollte meinen, einem Verein wie dem FC Sankt Pauli lägen Rollstuhlfahrer_innen soweit am Herzen, dass die Mindestanforderungen des Stadionhandbuchs erfüllt würden. Gerade wir, so war ich immer der Meinung haben ohnehin eine hohe Quote von Menschen mit (körperlichen) Behinderungen in unseren Reihen, eben weil wir uns gegen Diskriminierungen engagieren. Der Antrag geht nun nicht mal so weit, die Mindestforderungen des DFL Stadionhandbuches zu fordern, sondern hebt lediglich auf die der UEFA ab, die doch weit darunter liegen. Die Anpassung der Kapazität ist ein wichtiges und unterstützenswertes Anliegen.

Antrag: Die Mitgliederversammlung möge beschließen, dass das Präsidium sicherstellt, persönlich oder durch Ausübung der Gesellschafterrechte des Vereins in der Millerntorstadionbetriebsgesellschaft (MSB), dass nach Fertigstellung des Stadions, bzw. zu Beginn der Nutzung der neuen Nordtribüne eine Kapazität von mind. 180 Rollstuhlfahrerplätzen/sog. Läuferplätzen außerhalb von „VIP-Plätzen“ (Loge/Businessseats) samt Infrastruktur (Parkplätze/Toiletten/Rolli zugängliche Kioske) vorhanden sind. Dabei ist zu beachten, dass mind. 120 dieser Plätze Rollstuhlfahrern vorbehalten werden sollten (2/3). Von einer Abgrenzung der Rollstuhlfahrer in Heim- und Auswärtsfans ist nach Möglichkeit abzusehen.

Begründung: Das Millerntorstadion verfügt aktuell über 48 Rollstuhlfahrerplätze und ungefähr die gleiche Menge an sog. Läuferplätzen. Gemäß Stadionhandbuch (…) der Deutschen Fußball Liga (DFL) ist die Musterversammlungsstättenverordnung (…) § 10 zu beachten. Gemäß diesem Paragraphen ist eine Kapazität von 1% für körperlich behinderte Fans vorzuhalten, was bei einer geschätzten Endkapazität von 30.000 Zuschauerplätzen einer Kapazität von 300 Plätzen entspräche. Da jedoch anscheinend diese Regelung keine Beachtung gefunden hat, ist auch den Einreichenden dieses Antrags klar, dass das Erreichen dieser Kapazität für den FC St. Pauli respektive die MSB schlicht utopisch ist. Da jedoch der FC St. Pauli und seine Fans über die Stadtgrenzen Hamburgs hinweg für ein hohes soziales Engagement und gegen eine Ausgrenzung von Menschen aufgrund ihrer körperlichen Gegebenheiten stehen, betrachten die Einreichenden es als unabdingbar, zumindest die Richtzahl des UEFA-Stadionhandbuches zu erreichen. In diesem heißt es …, dass Rollstuhlfahrern ab einer Kapazität von 20.000 Zuschauerplätzen eine Kapazität von 150 Plätzen zzgl. 3 Plätzen je zusätzlicher 1000 Plätze zu gewähren ist. Dies bedeutet …, dass mindestens 180 … Plätze für Rollstuhlfahrer bzw. „Läufer“ vorhanden sind – eine Quote von 0,6 % der Gesamtkapazität. Nach Rücksprache (in Gremienarbeit) mit den Betroffenen bzw. dem Behindertenbeauftragten des FC St. Pauli, sehen die Einreichenden es als zwingend notwendig an, diese Anzahl an Plätzen vorzuhalten. Wir bitten daher die Mitgliederversammlung, diesen Antrag anzunehmen, im Sinne des gemeinschaftlichen Stadionerlebnisses aller Fans …

Lichterkarussell Wahlempfehlung:  Dem Antrag ist stattzugeben.

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3) Es folgt der erste wirklich kontroverse Antrag, sollten nicht schon die Pflastersteine die Halle zum Kochen gebracht haben, wird dieser Antrag es ganz sicher tun. Die Vorraussetzungen dieses Antrages könnten strukturell schlechter kaum sein, braucht es doch einer 3/4 Mehrheit um ein Präsidiumsmitglied oder das gesamte Präsidium abzuberufen. Doch wie steht es um die Chancen, dass eine solche Mehrheit auf der Versammlung erreicht würde? Das ist wahrlich schwer zu beurteilen. Fest steht, dass gerade Gernot Stenger sich den Unmut der aktiven und organisierten Fanszene zugezogen hat. Dabei geht es nicht nur, aber nicht zu kleinen Teilen, um die Rolle Gernot Stengers in der Kommission zur Ausarbeitung des umstrittenen DFL-Papiers „Sicheres Stadionerlebnis“. Andere Punkte wären sein zu geringes/lange ausbleibendes Engagement gegen die Polizeiwache / für das Museum, sowie eine moralingetränkte Grundhaltung bei Entscheidungen die oftmals völlig entgegen der Interessen von Fans ausfallen. Gerade auf das DFL Papier und die damit verbundenen Zusammenhänge stützt sich die Begründung dieses Antrags. Stenger wird darin vorgeworfen, nicht nur an den Maßnahmen mitgearbeitet zu haben, sondern diese als unterschriftsfähig bezeichnet zu haben. Außerdem habe Gernot Stenger gegenüber Fanladen und Fanvertretern diesbezüglich die Unwahrheit gesagt. In einer heute Abend erschienenen Stellungnahme zu diesem Antrag streitet Stenger beide Vorwürfe ab. Es ist für uns an dieser Stelle nicht nachvollziehbar, wie die Debatte um das Papier im Detail ablief. Es scheint jedoch ratsam, daran zu erinnern, dass wir mit Stengers Wortgewandtheit, die er aus seiner Erfahrung als Rechtsanwalt zieht, nicht selten unsere Erfahrungen machen mussten. Lässt Stenger also folgendes verlautbaren: „Dabei ging es um eine Besprechung mit dem Ständigen Fanausschuss, in der ich nach im „Kicker“ veröffentlichten Thesen – als Zusammenfassung der zentralen Maßnahmen des Diskussionspapieres – gefragt wurde, welche ich bis dato nicht kannte. Ich antwortete daher wahrheitsgemäß, dass mir diese Thesen nicht vorgelegen haben […].“ So heißt  das mitnichten, dass er nicht gelogen habe. Es liegt hier durchaus im Rahmen des Möglichen, dass die Worte so bewusst gewählt werden, dass legte man sie auf die Goldwage der Vorwurf des Lügens nicht haltbar ist, bei allgemeiner Betrachtung aber sehr wohl haltbar sein könnte. Klarheit kann letztlich nur der STFA und der AR herstellen.

Stellt sich die Frage, ob man Gernot Stenger abberufen sollte, oder nicht. Es fällt schwer hier eine klare Ansage zu machen. Es ist unklar, wie der Rest des Präsidiums auf eine mögliche Abwahl reagiert. Auch ist es schwer auszumachen, wie sich der Verlust Stengers auf die Arbeit des Präsidiums auswirkt. Grundsätzlich muss man sagen, dass es wünschenswert wäre, das gesamte Präsidium ginge. Gerade angesichts dessen, dass es keinen Antrag gibt, der das allgemeine weitere Vorgehen mit dem Präsidium begleiten lässt, macht mindestens das kommende Jahr zur Zerreißprobe für Verein, Fans, Mitglieder und Vorstand. Eine Einschätzung freilich, die maßgeblich auf den Erfahrungen der letzten Wochen fußt.

Antrag: Beantragung der Abberufung des Vizepräsidenten Gernot Stenger gemäß § 13 Abs. 6 der Satzung

Begründung: Gernot Stenger ist im Präsidium unter anderem zuständig für Fanbelange und Faninteressen. Er handelt jedoch … nicht im Sinne der Fans, sondern … gegen deren Interessen. So war er an der Erarbeitung eines „Sicherheitspapiers“ beteiligt, welches erhebliche Verschärfungen der Bedingungen für Fans bedeuten würde. Die dort vorgeschlagenen Maßnahmen wurden jedoch von ihm nicht nur mit erarbeitet, sondern von Herrn Stenger auch ausdrücklich als unterschriftsfähig bezeichnet. Zudem hat Herr Stenger bezüglich der geplanten Maßnahmen gegenüber dem Fanladen und Fanvertretern wissentlich die Unwahrheit gesagt. Ein solches Verhalten widerspricht nicht nur den Interessen vieler Fans, sondern … auch den Leitlinien unseres Vereins und ist daher in einer leitenden Funktion im Verein nicht tolerabel

Lichterkarussell Wahlempfehlung:  Der Antrag birgt großes Konfliktpotential. Eine abschließende Empfehlung kann hier nicht ausgesprochen werden. Die Chancen, dass die nötige 3/4 Mehrheit erreicht wird, erscheinen gering. In Erwägung diese Einschätzung trifft zu, bietet sich ein Stattgeben des Antrags als „Schuss vor den Bug“ an.

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4) Bei Viagogo gibt es bereits Karten für den FC Sankt Pauli zu erwerben. Beim HSV führte das zu einem großen Krach. Für uns sollte eine Absage an diese und ähnliche Plattformen eine Selbstverständlichkeit sein. Wer soziale Verantwortung auf seine Fahnen schreibt, wer glaubwürdig gegen den Schwarzmarkt kämpfen will (was war gleich das Hauptargument für elektronische Einlasskontrollen?!), der kann nicht einen Zweitvermarkter wie Viagogo Tickets für exorbitante Preise verhökern lassen. Bin gespannt auf die Kommentare von Seiten des Vorstands und der Geschäftsführung zu diesem Antrag. Die Wahlempfehlung fällt jedoch wieder eindeutig aus.

Antrag: Die Versammlung möge beschließen, einen Verkauf von Ticketkontingenten, auch nicht verkaufter Restkontingente, durch einen Zweitvermarkter zu untersagen. Der Verein muss sicherstellen, dass die Tickets für sämtliche Liga und Pokalspiele nationaler und internationaler Wettbewerbe zum Originalpreis zzgl. der üblichen Vorverkaufsgebühren den Mitgliedern und Fans zugänglich gemacht werden.

Begründung: Der Verein stand und steht … für Gleichberechtigung und soziale Verantwortung. Der Zwischenverkauf an einen Zweitvermarkter bedeutet nach bisheriger Erfahrung … eine unverhältnismäßige Verteuerung der zur Verfügung stehenden Tickets. Wir … sind der Meinung, dass dies nicht im Sinne der Mitglieder und Fans sein würde. Wir sollten daher der jetzigen und den zukünftigen Vereinsführungen … ein klares Votum geben, dieses wertvolle Gut zu schützen.

Lichterkarussell Wahlempfehlung: Dem Antrag ist stattzugeben. 

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5) An Stelle Fünf steht ein Antrag zum umstrittenen DFL-Papier „Sicheres Stadionerlebnis“. Auch beim Lichterkarussell, hat Tom Machir dazu einen mehr als lesenswerten Text geschrieben. Die Argumente gegen das Papier sind so vielfältig, wie einleuchtend. Das Thema bei Fußballfans derzeit so Präsent, wie kaum ein anderes. Der Antrag zielt darauf ab, das aktuelle Papier, aber auch möglicherweise kommende Papiere und einzelne im Papier genannte Maßnahmen zu verhindern, außer sie sind mit Fanvertreter_innen etc. erarbeitet. Durch die Einschränkung wird nicht nur eine Tür offen gehalten, sie gibt auch klar den Weg vor, der zu gehen ist, sollte es (und davon ist auszugehen) Bestrebungen geben ein neues DFL Papier zu entwerfen. Ohne Fans, hat der FC Sankt Pauli die Tür geschlossen zu halten. Ein gut formulierter und runder Antrag. Auf die mündlich erfolgende Begründung darf man erfahrungsgemäß gespannt sein.

Antrag: Die Versammlung möge beschließen:
Das Präsidium wird beauftragt, das unter dem Titel „Sicheres Stadionerlebnis“ bekannt gewordene Maßnahmenpaket der DFL bei allen künftigen Abstimmungen abzulehnen. Dies gilt ebenso für alle eventuell einzeln zur Abstimmung stehenden, in der Präsentation genannten Maßnahmen. Das Präsidium wird weiterhin beauftragt, auch künftige Maßnahmen und –pakete, welche eine Verschärfung von Kontrollen, Sicherheitsauflagen o.ä. beinhalten, bei Abstimmungen bei DFL und DFB abzulehnen. Auszunehmen sind Maßnahmen, welche gemeinsam mit Fanvertretern, Fanprojekt und zuständigen Vereinsmitarbeitern erarbeitet und beschlossen wurden.

Begründung: Erfolgt mündlich auf der Versammlung

Lichterkarussell Wahlempfehlung: Dem Antrag ist stattzugeben. 

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6) Ein Antrag, der so einleuchtend ist, dass er eigentlich keiner weiteren Ausführung bedarf: Wir haben genug Logen und teure Plätze, kein Schritt weiter. Vor allem zielt dieser Antrag wohl auf die Nordpolloge ab, die an gewohnter Stelle im Favela-Look den ganz besonders spröden Schicki-Micki-Werber-Charme am Millerntor versprühen soll. Die Bewertung der Nordpolloge ist grundsätzlich stets von Ambivalenz geprägt gewesen. Einerseits passte sie besser zum alten Millerntor, als die Doppelstocklogen der Haupttribüne, andererseits eröffnete sie weitere teure Plätze jenseits der etablierten Hochpreisblöcke auf Süd- und Haupttribüne. Dazu kamen seinerzeit die Querelen um die Positionierung. So wurde unter anderem dem Fanladen gesagt, es gebe dort keinen Platz für deren Container, kurze Zeit später stand das neue Edeldomizil mit Bierbahn. Letztlich ertragen wurde die Loge unter der Prämisse, dass es sich mit dem Abriss der alten Gegengerade auch mit der Loge erledigt habe. Dass diese nun wieder zur Diskussion steht macht nachfolgenden Antrag wohl zwingend nötig.

Weiteres Themenfeld ist – und da brachte mich erst ein Freund drauf – die Frage, ob dieser Antrag die Bestrebungen, die Business Seats auf der Süd loszuwerden konterkariert. Ich habe darüber kurz sinniert und bin zum Schluss gekommen, dass dem nicht so ist. Wir werden diese Business Seats nicht über das Verschieben auf andere Tribünen los. Dafür fehlt dort nicht nur die Infrastruktur, sondern auch der Platz. Das Kind ist in den Brunnen gefallen, als der Bau der Haupttribüne vorgezogen wurde und damit das Finanzierungsmodell auf ein kreditbasiertes umgestellt wurde. Seit dem liegt es dort und ein rettendes Seil scheint nicht in Sicht. Hierzu werden Verhandlungen verschiedener Akteure vonnöten sein. Sollten derartige Verhandlungen scheitern, bliebe noch der Weg über einen JHV Antrag zum Rückbau. Dies wäre wohl tatsächlich mit Problemen bei der Kredittilgung verbunden, was pessismistisch gesehen durchaus zum Lizenzentzug führen könnte (worst case). Dieses Finanzierungsmanöver, das den FCSP über Jahre hinweg an „Sachzwänge“ bindet, bleibt der größte dem Präsidium zu machende Vorwurf. Eine kolossale Fehlentscheidung!

Antrag: Die Jahreshauptversammlung … möge beschließen, dass keine weiteren Logen, logenartigen Plätze, Business Seats, oder andere, als hochpreisig und exklusiv anzusehende Plätze vorübergehend oder dauerhaft im Millerntorstadion eingerichtet werden sollen, außer den bereits auf Südkurve und Haupttribüne Bestehenden. Präsidium und Aufsichtsrat werden beauftragt, die Umsetztung dieses Punktes in der laufenden Geschäftsführung sowie bei der Gestaltung und dem Abschluss von Verträgen sicher zu stellen und dazu ggf. auch Gesellschafterrechte in Tochtergesellschaften zu nutzen und auf eine entsprechende laufende Geschäftsführung in diesen hinzuwirken.

Begründung: Das Millerntorstadion verfügt bereits über eine mehr als ausreichende Anzahl von Business Seats und Logen auf Südkurve und Haupttribüne, so dass die Gegengerade und Nordkurve klassische Tribünen bleiben und als solche frei von derartig exklusiven Plätzen sein sollen. … im Bereich der Nordkurve bzw. zwischen Nordkurve und Gegengerade besteht bereits ein Platzproblem, das zu langen Wartezeiten beim Ein- und Auslass sowie einer Überfüllung des Versorgungsraums führt. Im Bereich der Nordkurve stehen aufgrund der Baumaßnahmen bereits jetzt nur eingeschränkt Versorgungseinheiten und sanitäre Einrichtungen zur Verfügung, letztere befinden sich teilweise aktuell in dem Bereich zwischen Gegengerade und Nordkurve. Dieser Bereich ist daher für die Einrichtung weiterer Plätze ungeeignet.

Lichterkarussell Wahlempfehlung: Dem Antrag ist stattzugeben. 

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7) Ein Antrag der für eine Raucherpause prädestiniert ist. So sinnvoll das Anliegen der Antragstellerin ist, so gering ist die Tragweite dieses Antrags. Er wird eine Information ausspucken, sollte er angenommen werden. Yeah!

By the way: Die Begründung hätte man auch kürzer fassen können, aber da bin ich wohl genau der falsche, der das anprangert. 😀

Antrag: …beantrage ich eine Aufschlüsselung der, dem Kartencenter bei dem Versand von Karten für die Heim- und Auswärtsspiele tatsächlich entstehenden Kosten, bzw. eine Information über die Verwendung von eventuell in diesem Bereich erwirtschafteter Gewinne.

Begründung: Für den Versand von online oder telefonisch bestellten Karten erhebt das Kartencenter eine Versandkostenpauschale von 4€ (… Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Erwerb und die Verwendung von Eintrittskarten des FC St. Pauli … Punkt 3). Inhaber von Auswärtsdauerkarten zahlen zu Beginn der Saison eine Pauschale von 30€. Verschickt werden die Karten als Standardbrief (0,55€) der Deutschen Post und sind somit unversichert. Überschlägt man die Kosten für Porto, Umschlag und Arbeitsaufwand scheint ein Erreichen der gezahlten 4€ pro Versand unwahrscheinlich. Im Fall der Auswärtsdauerkarten erfolgt der Versand der Karten in mehreren Blöcken. Der Versand der Karten für die ersten neuen Auswärtsspiele der Saison erfolgte in drei Lieferungen. Es ist demnach davon auszugehen, dass für die ganze Saison 2012/2013 etwa 6 – 7 Sendungen nötig werden. Selbst bei Berücksichtigung der für die Einzelkarten erhobenen Versandkostenpauschale von 4€ wird hier ein Restbetrag bleiben. Sowohl für regelmäßige Auswärtsfahrer (ob mit oder ohne Auswärtsdauerkarte) als auch für Heimspielbesucher ohne Dauerkarte, die nicht die Möglichkeit haben, die Karten am Schalter … abzuholen entstehen durch die … Versandkostenpauschale zusätzliche Kosten in nicht unerheblicher Höhe. Einzeln  bestellte Auswärtskarten werden um etwa ¼ des Kaufpreises verteuert und auch bei Heimspielkarten, die in der Regel für zwei oder drei Spiele gleichzeitig bestellt werden können, entstehen zusätzliche Kosten im Höhe des Wertes von zwei oder drei Stehplatzkarten pro Saison.  … außer Frage, dass der Versand von Karten Geld kostet, jedoch scheint es fraglich, dass der Betrag von 4€ durch den unversicherten Versand als Standardbrief aufgezehrt wird. … fordere ich hiermit den FC St. Pauli auf, die Zusammensetzung der Kosten für die Versandkostenpauschale sowie die Verwendung der überschüssigen Gelder offenzulegen.

Lichterkarussell Wahlempfehlung: Dem Antrag kann ohne weiteres stattgegeben werden.  Oder rauchen.

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8) Das Präsidium kommt mit ihrem beinahe schon obligatorischen Antrag zum Schluss. Es geht, wie sollte es anders sein, um die Polizeiwache. Manch einer spottete auf Facebook, der Antrag sei mit Absicht so gestellt, dass man ihm nicht zustimmen könne. Andere widerum wollten nicht so weit gehen dem Präsidium auch nur den Hauch von taktischer Rafinesse zu unterstellen. Ganz gleich, wie es nun ist oder nicht, es erscheint wichtig sich anzugucken, worauf dieser Antrag hinaus will. Behandelt werden zwei Dinge, nämlich erstens, die Verwaltungskostenpauschale und zweitens, die Ticketpreise. Beides sollen Instrumente sein, den Bau einer externen Polizeiwache, also den Neubau der Domwache zu finanzieren. Wir wollen hier nun nicht darauf abheben, dass so etwas ja eigentlich von öffentlichen Geldern finanziert werden sollte, der Fall ist hinlänglich diskutiert.

Für die Verwaltungskostenpauschale wurde schon auf der AFM JHV in diesem Jahr der Weg geebnet. Eine Abstimmung bei der ich mich enthalten habe, weil ich schon befürchtete, dass es nicht nur (oder gar nicht) um die Finanzierung des Museums gehen würde, sondern um die Finanzierung der Polizeiwache. Die Erhöhung der Pauschale bedeutet, dass der Zweck der Mitgliedsbeiträge so umgestellt wird, dass die Finanzierung der Wache daraus teilweise gedeckt werden kann. Die Mitgliedsbeiträge werden dadurch nicht erhöht, es kommt nur ein kleinerer Teil (im Fall der AFM) bei den Jugendspielern an und ein größerer (vorher nichts) bei der Polizei.

Update: Die Mitgliedsbeiträge sollen nicht direkt die Wache finanzieren, das wäre normalerweise auch rechtlich problematisch, sondern eine Miete der für das Museum zu nutzenden Fläche in der Gegengerade, die die wegfallende Miete der Polizei ersetzt. Hier refinanziert also der Verein (weitestgehend) nur für ein Museum sowieso angefallene Kosten und verschiebt diese Gelder aus dem Verein in die MSB, die sonst eine Deckungslücke hätte.

Über die Ticketpreise ist wenig zu sagen. Weder im Antrag, noch in der Begründung wird expliziert, um welchen Betrag die Tickets erhöht werden sollen. Dies wäre auf der Versammlung zu erfragen.

Grundsätzlich war der Antrag erwartbar, nach allen Statements, die vor allem Michael Meeske in den Medien in den letzten Tagen verlautbaren ließ. Bauchschmerzen dürfte dieser Antrag dennoch bereiten, denn es sind zwar genug Mitglieder und Fans bereit, bei einer Finanzierung des Museums zu unterstützen, den Polizisten eine Wache finanzieren, das möchte fürwahr niemand. Zumal hier für den FC St. Pauli ein gutes Geschäft liegt. Über Mieteinnahmen wird die von Fans finanzierte Wache refinanziert. Nur bekommen nicht die Fans das Geld zurück, sondern der Verein, der sich derzeit nicht im Stande sieht die Polizeiwache zu finanzieren. Hier stecken wir also in einem Dilemma. Entweder du baust den Bullen die Wache, oder sie ziehen in dein Stadion.

Antrag: Der FC St. Pauli ist bestrebt, ein Museum im Stadion zu errichten. Die Verlegung der Stadion- und Domwache in das Umfeld des Stadions, würde in der Gegentribüne … Räumlichkeiten schaffen, die …. zur Errichtung eines Museums genutzt werden könnten. Die Realisierung einer … externen Polizeiwache erfordert neben einem generellen Engagement des Vereins auch die Bereitstellung zusätzlicher Flächen der FHH und … eine entsprechende Finanzierung, wobei beides zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht final geklärt ist. Die in dem Antrag genannte Refinanzierung beinhaltet allerdings noch keine mit der konkreten Einrichtung eines Museums verbundenen Kosten, sondern beschränkt sich lediglich auf die räumliche Unterbringung.
Antrag: … beantragen, vorbehaltlich einer positiven Klärung dieser Punkte, die dann benötigte Refinanzierung von bis zu EUR 150.000 pro Jahr bei einer Laufzeit von 10 Jahren, über eine Erhöhung der Verwaltungskostenpauschale um EUR 43.300 sowie eine entsprechende Ticketpreisanpassung in Höhe des Differenzbetrages umzulegen. Die genaue Höhe und die exakte Verteilung werden dann mit den relevanten Gremien abgestimmt, sobald eine verbindliche Kalkulation vorliegt.

Begründung: Aufgrund seiner umfassenden wirtschaftlichen Verpflichtungen, welche aus dem Umbau des Stadions sowie des Trainingszentrums resultieren, ist es dem Verein nicht möglich durch eine Umschichtung seines Budgets eine derartige Investition zu refinanzieren. Aufgrund der breiten Zustimmung für ein Museum gehen die Antragsteller aber davon aus, dass eine derartige Verteilung der Belastung der einzelnen Betroffenen auf dem Weg zu einem clubeigenen Museum innerhalb des Stadions darstellt. Die konkrete Erhöhung der Verwaltungskostenpauschale um EUR 43.300 entspricht dabei einer Steigerung von (gegenwärtig) ca. 20 Cent pro Mitglied und Monat. Die genannte Summe von EUR 43.300 ergibt sich aus der angedachten Miethöhe für die Stadion- und Domwache.

Lichterkarussell Wahlempfehlung: Vorbehalte gegenüber dem Antrag sind mehr als verständlich.  Eine Wahlempfehlung kann an dieser Stelle nicht ausgesprochen werden. Setzt euch mit den Vor- und Nachteilen, sowie den Konsequenzen auseinander und fällt eine Entscheidung – oder enthaltet euch. Bedenkt, dass bei Ablehnung des Antrags eine externe Lösung der Polizeiwachenproblematik mit größter Wahrscheinlichkeit nicht erfolgen wird.

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Satzungsänderungsanträge

1) In diesem Satzungsänderungsantrag des Aufsichtsrat, geht es darum, dass dem Aufsichtsrat der Finanzplan früher als bisher vorgelegt wird, damit der Aufsichtsrat seine Prüfaufsicht angemessen wahrnehmen kann. Dieser Antrag stärkt den Aufsichtsrat gegenüber dem Präsidium auf sinnvolle weise.

Antrag: § 20 (Aufgaben des Aufsichtsrats), Abs. 2, 4. Satz:
Alt:
… Er beschließt zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres über den vom Präsidium vorzulegenden Finanzplan.

Neu:
… Er beschließt vor Beginn der Kaderplanung des Lizenzspielbereichs für die folgende Saison über die vom Präsidium vorzulegenden Eckpunkte eines Finanzplans. Er beschließt vor Einreichung der Unterlagen für den Lizenzantrag beim Verband über den Finanzplan. …

Begründung: In der bisherigen Praxis wird dem Aufsichtsrat der Finanzplan erst relativ kurzfristig vor der Einreichung der Lizensierungsunterlagen vorgelegt. Dies geschieht gleichzeitig mit der Vorlage des Zwischenabschlusses zum 31.12. des voran gegangenen Kalenderjahres. Dem Aufsichtsrat ist es so kaum möglich die Planungen substanziell zu überprüfen und die darin enthaltenen Prognosen einzuschätzen und kritisch zu bewerten. Eine Korrektur der Annahmen und damit der Planungen ist allein aufgrund des Zeitdrucks im Hinblick auf den letzten Termin für die Einreichung der Lizensierungsunterlagen schon gar nicht möglich. Deshalb benötigt der Aufsichtsrat zur Ausübung seiner Kontrollpflichten eine frühzeitige Information über die planerischen Annahmen und die daraus abgeleiteten Eckpunkte. Nur so ist ggf. eine frühzeitige Intervention und eine entsprechende Korrektur der Planungen möglich.

Lichterkarussell Wahlempfehlung: Dem Antrag ist stattzugeben. 

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2) Bezüglich dieses Antrags möchte ich die Worte der letzten Basch Ausgabe zitieren, wo ein Ähnlicher Text, wie dieser entstand, nur dass er sich lediglich bei den Satzungsänderungsanträgen am expliziten Antrag abgearbeitet hat. Im Falle dieses Antrags sind die Worte präzise gewählt und die Entscheidungsrelevanten Facetten vollständig benannt:

„Der zwei­te Sat­zungs­än­de­rungs­an­trag des Auf­sichts­ra­tes ist etwas pre­kä­rer. Hier geht es darum, dem Auf­sichts­rat ein Zu­stim­mungs­recht bei Ein­stel­lung und Ent­las­sung lei­ten­der An­ge­stell­ter (Chef­trai­ner, Sport­chef, Ge­schäfts­füh­rer) ein­zu­räu­men. Dies ist in­so­fern „schwie­rig“, als dass dem Auf­sichts­rat somit ef­fek­tiv ein Ein­fluss auf den sport­li­chen Be­reich zu Teil käme. Die ori­gi­nä­re Funk­ti­on des Auf­sichts­ra­tes ist aber le­dig­lich die der wirt­schaft­li­chen Prü­fung. Hier genau wird ar­gu­men­ta­tiv vom Auf­sichts­rat an­ge­setzt. In der Be­grün­dung des An­trags heißt es: „In der Ver­gan­gen­heit ist es wie­der­holt vor­ge­kom­men, dass der Auf­sichts­rat erst un­mit­tel­bar vor der be­ab­sich­tig­ten Ent­las­sung eines Chef­trai­ners in­for­miert wurde. Dabei wurde eine Zu­stim­mungs­er­for­der­nis vom Prä­si­di­um nicht ge­se­hen. Al­ler­dings sind die mit­tel­ba­ren wirt­schaft­li­chen Kon­se­quen­zen einer Ent­las­sung (Auf­he­bungs­ver­trag, Neu­ein­stel­lung eines Nach­fol­gers) dann in aller Regel sehr wohl zu­stim­mungs­pflich­tig.“ Jüngs­ter und wohl ent­schei­den­der Be­zugs­punkt ist wohl die Posse um die Ent­las­sung Schu­berts und die Ver­pflich­tung Front­zecks. An die­ser Stel­le bin ich mir tat­säch­lich un­si­cher. Ich teile zwar die Ein­schät­zung des fi­nan­zi­el­len Be­zugs, der einer Auf­sicht be­dürf­te, eine fak­ti­sche Ent­schei­dungs­macht aber soll­te dem Auf­sichts­rat ei­gent­lich nicht zu­kom­men. Ich ten­die­re aber dazu, auch die­sem An­trag statt­zu­ge­ben, da ich der­zeit jede Re­gle­men­tie­rung un­se­res Prä­si­di­ums be­für­wor­te. Zu be­den­ken ist dabei aber, dass das der­zei­ti­ge Per­so­nal nicht für immer ge­ge­ben ist. Nicht immer wird der Auf­sichts­rat wei­test­ge­hend cool, das Prä­si­di­um wei­test­ge­hend schei­ße sein. Es kann auch mal genau an­ders herum sein, theo­re­tisch zu­min­dest. Hier wäre dann ein Macht­he­bel auf Sei­ten des Auf­sichts­ra­tes ein­ge­baut, der da ei­gent­lich nicht hin­ge­hört. Schwie­rig. Macht euch da auch mal eure Ge­dan­ken und wägt klug ab.“

Antrag: § 22 (Zuständigkeit des Präsidiums), Abs. 3:

Das Präsidium bedarf der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats für den Abschluss folgender Geschäfte:

Ziffer d) Alt:
Abschluss von Arbeits- und Dienstverträgen, soweit diese den Verin zur jährlichen Zahlung von mehr als 40.000,– Euro verpflichten

Ziffer d) Neu:
Abschluss von Arbeits- und Dienstverträgen, soweit diese den Verin zur jährlichen Zahlung von mehr als 40.000,– Euro verpflichten. (Ergänzung:) Bei Neueinstellungen leitender Angestellter (Cheftrainer Fußball, Geschäftsführer) ist dem Aufsichtsrat vor der Endauswahl eine Kandidatenliste zur Genehmigung vorzulegen.

Neueinfügung der Ziffer h):
h) Freistellung oder Entlassung eines leitenden Angestellten (Cheftrainer Fußball, Geschäftsführer), wobei die beabsichtigte Freistellung oder Entlassung dem Aufsichtsrat so rechtzeitig mitzuteilen ist, dass er die Möglichkeit hat, dem betroffenen leitenden Angestellten noch Gehör zu gewähren.

Begründung: Begründung für beide Punkte:
In der Vergangenheit ist es wiederholt vorgekommen, dass der Aufsichtsrat erst unmittelbar vor der beabsichtigten Entlassung eines Cheftrainers informiert wurde. Dabei wurde eine Zustimmungserfordernis vom Präsidium nicht gesehen. Allerdings sind die mittelbaren wirtschaftlichen Konsequenzen einer Entlassung (Aufhebungsvertrag, Neueinstellung eines Nachfolgers) dann in aller Regel sehr wohl zustimmungspflichtig. Der Aufsichtsrat wird auf diese Weise unter Zugzwang gesetzt und hat nicht mehr die Möglichkeit, seiner Aufsichtspflicht nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Ähnliches gilt bei der Neueinstellung eines Cheftrainers oder Geschäftsführers. Wenn dem Aufsichtsrat ein ausgehandelter Vertrag am Tag der internen Vorstellung des ausgewählten Kandidaten vorgelegt wird, besteht für den Aufsichtsrat keine Möglichkeit mehr, flankierend einzugreifen, ohne den Prozess komplett zu stoppen und dem Verein Schaden zuzufügen. Deshalb hält der Aufsichtsrat es für notwendig, bereits die Shortlist der in der Endauswahl befindlichen Kandidaten zur Genehmigung vorgelegt zu bekommen. Denn nur auf diese Weise erhält der Aufsichtsrat die Möglichkeit, wirtschaftliche oder inhaltliche Limits zu setzen, ohne den Auswahlprozess grundsätzlich zu torpedieren.

Lichterkarussell Wahlempfehlung: Dem Antrag kann durchaus stattgegeben werden.  Enthaltungen oder ablehnende Meinungen sind aber durchaus verständlich. Im Sinne einer Kontrolle unseres mitunter frei drehenden Präsidiums erscheint eine Annahme des Antrags sinnvoll. Nichtsdestoweniger darf dieser Antrag nicht in Vergessenheit geraten – unter anderer Machtkonstellation im Verein kann hiermit großer Schaden angerichtet werden. Im Zweifel muss in der Zukunft ein diese Änderung zurücknehmender Antrag gestellt werden.

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3) Ein unspektakulärer, wie verständlicher Antrag. Der Wahlausschuss möchte gerne in seiner Zahl erweitertert werden, da die Zahl der Abteilungen in den letzten Jahren gestiegen ist. Der Antrag birgt keinerlei Konfliktpotential.

Antrag: § 17 Wahlausschuss, Abs. 1:

Alt:
Der Wahlausschuss besteht aus fünf Mitgliedern, die von der Mitgliederversammlung gewählt werden. …

Neu:
Der Wahlausschuss besteht aus sechs Mitgliedern, die von der Mitgliederversammlung gewählt werden. …

 

Begründung: Seit der Installation des Wahlausschusses im Jahr 2001 hat sich die Anzahl der … durch den Wahlausschuss zu leitenden Wahlen durch die Neugründungen der Abteilungen Boxen, Dart, Marathon, Radsport, Tischkicker, Tor- und Goalball, sowie Triathlon deutlich erhöht. Der Wahlausschuss bittet die Mitglieder … um die Zustimmung, den erhöhten Arbeitsaufwand durch ein sechstes Wahlausschussmitglied abdecken zu dürfen. … erfolgt die nächste Neuwahl des Wahlausschusses auf der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung im Herbst 2013.

Lichterkarussell Wahlempfehlung: Dem Antrag ist stattzugeben. 

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4) Der einzige Antrag, der etwas komplizierter daher kommt. Hier geht es um den konsolidierten Jahresabschluss. Letztlich wird hiermit eine aus der Professionalisierung (dutzende Gesellschaften etc pp) folgende Konsequenz (konsolidierter Jahresabschluss) in die Satzung eingefügt werden. Wir sehen hier keinerlei Probleme – lassen uns aber gerne eines besseren belehren (dann bitte Kommentar schreiben).

Antrag: § 5 Geschäftsjahr, Jahresabschluss:

Ziffer 2 – alt:
2. Das Präsidium hat einen Jahresabschluss und einen Lagebericht nach handelsrechtlichen Grundsätzen aufzustellen. Jahresbericht und Lagebericht sind von einem Wirtschaftsprüfer oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu prüfen.

Ziffer 2, 3, 4 – neu:
2. Das Präsidium hat einen Jahresabschluss und einen Lagebericht nach handelsrechtlichen Grundsätzen aufzustellen. Jahresabschluss ( alt: „Jahresbericht“) und Lagebericht sind von einem Wirtschaftsprüfer oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu prüfen.

(Ergänzung):
3. Das Präsidium hat darüber hinaus einen konsolidierten Jahresabschluss des Vereins und seiner Tochtergesellschaften (Unternehmensgruppe des FC St. Pauli) nach handelsrechtlichen Grundsätzen aufzustellen, sofern und soweit sich nicht aufgrund nationaler oder internationaler Regelungen – insbesondere des Deutschen Fußball-Bund e.V. (DFB), des Die Liga – Fußballverband e. V. (Ligaverband), der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH, der UEFA oder ähnlichen Institutionen oder Verbänden des nationalen oder internationalen Lizenzspielbetriebs – ergibt, dass der konsolidierte Jahresabschluss nach anderen Rechnungslegungsgrundsätzen aufzustellen ist.

(Ergänzung):
4. Für den Fall, dass die Aufstellung eines konsolidierten Jahresabschlusses des Vereins und seiner Tochtergesellschaften im Sinne der Ziffer 3 weder nach nationalen noch nach internationalen Regelungen – insbesondere des Deutschen Fußball-Bund e.V. (DFB), des Die Liga – Fußballverband e. V. (Ligaverband), der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH, der UEFA oder ähnlichen Institutionen oder Verbänden des nationalen oder internationalen Lizenzspielbetriebs – erforderlich ist, kann die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit beschließen, dass kein konsolidierter Jahresabschluss aufzustellen ist.

§ 14 Einberufung der Mitgliederversammlung:

Ziffer 7 – alt:
7. Eine erläuterte Bilanz, eine Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht des Vereins müssen zwei Wochen vor der ordentlichen Mitgliederversammlung für alle Mitglieder zugänglich auf der Geschäftsstelle des Vereins ausliegen und dürfen von den Mitgliedern gegen Vorlage des Mitgliedsausweises und eines Personaldokuments (Personalausweis/Reisepass) auf der Geschäftsstelle eingesehen werden. Auf Wunsch eines Mitglieds werden diese oben genannten Unterlagen auf seine Kosten zugesandt.

Ziffer 7 – neu:
7. Eine erläuterte Bilanz, eine Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht des Vereins müssen zwei Wochen vor der ordentlichen Mitgliederversammlung für alle Mitglieder zugänglich auf der Geschäftsstelle des Vereins ausliegen und dürfen von den Mitgliedern gegen Vorlage des Mitgliedsausweises und eines Personaldokuments (Personalausweis/Reisepass) auf der Geschäftsstelle eingesehen werden. (Ergänzung) Gleiches gilt für den konsolidierten Jahresabschluss im Sinne des § 5 Ziffer 3, sofern ein solcher aufgestellt wurde. Auf Wunsch eines Mitglieds werden diese oben genannten Unterlagen auf seine Kosten zugesandt.

Begründung: Der FC St. Pauli von 1910 e. V. hat erstmalig für das Geschäftsjahr 2011/2012 auf Basis der Regelungen der Lizensierungsordnung der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH in Verbindung mit dem UEFA-Reglement zur Klublizensierung und zum finanziellen Fairplay einen Konzernabschluss gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) aufgestellt, der den Mitgliedern in der für den Einzelabschluss des Vereins gängigen Weise zugänglich gemacht wird. Der vorliegende Änderungsantrag soll diese Praxis bzgl. des konsolidierten Jahresabschlusses in der Satzung durch Einfügung von § 5 Ziffer 3 und einer Ergänzung von § 14 Ziffer 7 verankern. Der neu eingefügte § 5 Ziffer 4 soll den – derzeit nicht absehbaren – Fall einer möglicherweise notwendigen Neubewertung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses der Aufstellung eines konsolidierten Jahresabschlusses durch die Mitgliederversammlung berücksichtigen (z.B. bei deutlich gesunkener Komplexität der Unternehmensstruktur).

Lichterkarussell Wahlempfehlung: Dem Antrag ist stattzugeben. 

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Zusammenfassender Ausblick auf die JHV

Am 26.11.2012 steht uns ein langer Montag Abend bevor, dagegen ist dieser Text noch gar nichts. Das Konfliktpotential ist mit der Veröffentlichung der Anträge nochmals gesteigert worden. Nachdem am Montag Abend auf drei Tribünen deutliche Kritik an Gernot Stenger auf Tapetenbahnen transportierten, steht dieser mit dem Antrag zu seiner Abberufung nun mit dem Rücken zur Wand, was nicht zuletzt durch die bisweilen reaktionär-bissige Stellungnahme seinerseits untermauert wird.

Wenn Metalust um des Vereinsfriedens willen dem gesamten Präsidium den Rücktritt nahelegt, entbehrt das nicht einer gewissen Berechtigung. Die Fronten zwischen Vereinsführung und Fans/Mitgliedern (die Darstellung in zwei homogene Lager ist natürlich arg verkürzt) scheinen nunmehr gänzlich verhärtet. Hatte man schon nach der letzten Jahreshauptversammlung das Gefühl vorhandene Konflikte beinahe künstlich ignoriert zu haben (exemplarisch hierfür der zurückgezogene Baustopp-Antrag oder die Uneinigkeit bei den Fans bezüglich der Business Seats), scheint der Verein ein weiteres Jahr ohne Konsequenzen in der Führungsetage nicht ohne den großen Knall überstehen.

Das Sicherheitspapier bleibt damit tonangebender Einfluss für die diesjährige JHV. Aber auch andere Themenkomplexe, etwa Zuständigkeiten des Aufsichtsrates bieten Diskussionsstoff.

Wir dürfen uns auf eine spannende, aufreibende, lange, anstrengende und vor allem richtungsweisende Jahreshauptversammlung freuen, bei der durchaus in gewissem Umfang die Fetzen fliegen können.

Ist zwar ein Montag und Montag is‘ Kotze, aber da muss man einfach hin!