… wie er eben sein kann.
Arten von Gerechtigkeit
„In der gerechtigkeitstheoretischen Tradition des Aristotelismus unterscheidet man zwei Arten von Gerechtigkeit, die iustitia regulativa sive correctiva, in commutatibus directiva, und iustitia distributiva. Die iustitia directiva ist eine ausgleichende, eine entschädigende Gerechtigkeit; und je nachdem, ob die Ausgleichs- oder Entschädigungsverpflichtung einem Rechtsbruch oder einem Vertrag entspringt, nimmt die iustitia directiva die Gestalt einer iustita correctiva oder einer iustitia commutativa an; erstere umfaßt alle obligatores ex delictu, letztere alle obligatores ex contractu. Die ausgleichende Gerechtigkeit verlangt die Erfüllung von Schuldigkeitspflichten, officia debiti. Die Erfüllung einer Schuldigkeitspflicht macht ‚eine Verbindlichkeit, die da war, ungeschehen’. Schuldigkeiten sind ‚negative Größen’, vom Schuldner herbeigeführte und verantwortete Mängel, die durch entsprechende Leistungen auszugleichen sind. Unrecht ist im Lichte der iustitia directiva einer Gleichgewichtsstörung vergleichbar, die nach einer Restabilisierung verlangt. Kant hat für diesen Gerechtigkeitstyp darum auch die Folgende Formel gefunden: ‚- a + a = 0’(Kant, AA XIX, Refl. 6585)“[1]
Einer Verbandstrafe des DFB für den Kassenrollenwurf vom Heimspiel des FC St. Pauli gegen Eintracht Frankfurt liegt dementsprechend eine Vertragsverletzung zugrunde woraus obligatores ex contractu entstehen und die iustitia commutativa greift. Der DFB setzt dabei das Strafmaß mittels seiner eigenen Gerichtsbarkeit fest, der FC St. Pauli akzeptiert diese Gerichtsbarkeit, wie alle anderen Vereine, durch seine einvernehmliche Mitgliedschaft im Verband. Die Strafe – ganz gleich welcher Art und Schwere – ist also im Sinne der iustitia commutativa eine gerechte, da sie einer vertraglichen Vereinbarung entspringt. Das war’s. Wer das genauso sieht, kann hier aufhören zu lesen, wer 50.000 Euro für den unbeabsichtigten Wurf einer Kassenrolle für eine bodenlose Frechheit hält, lese weiter.
Gefühlte Ungerechtigkeit und Willkür
Es ist natürlich eine ziemlich einfache Sicht der Dinge, sich einzig auf Vertragsbestandteile zu berufen und Gerechtigkeit scheint dann doch etwas vielschichtiger zu sein, als dass sie sich derartig einfach vertraglich festlegen lasse; bzw. kann sich ein Urteil aller Rechtmäßigkeit zum Trotze ungerecht anfühlen. Im Zusammenhang mit den Strafen des DFB und dem Gefühl der Ungerechtigkeit wird an diversen Stellen gerne von Willkür gesprochen. Genau genommen sind Strafen per se willkürlich. Zwar kann diese Willkür durch die Relationen verschiedener Taten/Strafen-Komplexe zu- bzw. untereinander(!) abgefedert bis aufgelöst werden, gar den Anschein erwecken, es sei gerecht auf Tat 1 folge Strafe A, auf Tat 2 folge Strafe B und bei wiederholtem Auftreten von Tat 3 folge Strafe 3 gleich x-fach. Nur ist die Festsetzung einer Strafe X für Tat Y schon willkürlich, denn ganz gleich was die Tat war, sie wird weder ungeschehen gemacht noch ausgeglichen.
Dabei scheint das Bedürfnis des Menschen nach Gerechtigkeit und das Empfinden von Ungerechtigkeit sowohl Ursache für als auch Ergebnis von Strafhandlungen sein. Fühlt sich eine Autorität (wie der DFB) durch ein wie-auch-immer geartetes Ereignis in seiner Omnipotenz angegriffen, dürstet es ihn nach Ausgleich dieses Unrechts, welches er empfindet. Er straft um sich vom Gefühl der Ungerechtigkeit zu befreien. Das Objekt seiner Strafwut mag sich in der Folge ungerecht behandelt fühlen, doch die Autorität (wie der DFB) hat seine Ausgleichsleistung bekommen. Natürlich hat ein Kassenrollenwurf trotz allem stattgefunden und warum nun 50.000 Euro diese Tat entschädigen sollten, ist nicht rational begründbar. (Der DFB ist keine natürliche Person mit dessen Befindlichkeiten, der Vergleich hinkt also und dient lediglich der Veranschaulichung und es klärt sich auch im Folgenden…)
Wen trifft der Rechtsbruch?
Auf den ersten Blick erinnert das Beharren des DFB auf seine (vermeintlichen) hoheitlichen Ansprüche an das Verhalten eines mittelalterlichen Regenten, der Rechtsbrüche als Angriff auf seine Person wertet, da die Gesetze Ausdruck seiner (physischen) Macht sind; mit dem kleinen Unterschied, dass die Martern dieser Epoche das Ziel hatten, das begangene Verbrechen auf den Körper des Rechtsbrechers zu reproduzieren.
Wenngleich das etwas aus dem historischen Kontext gerissen ist, mutete es doch etwas ulkig an, warfen Herr Zwanziger oder Herr Niersbach wahlweise einen zwanzigjährigen Abiturienten oder das Präsidium unseres magischen FC zwecks Vergeltung mit einer Kassenrolle ab. (Fände ich persönlich ja weniger schlimm als 50.000 Euro zu zahlen und trotzdem heißt es die Strafpraktiken haben im Wandel der Zeit eine Humanisierung erfahren.)
Ich drifte ab und es ist auch nur der erste Blick, der einem diesen Vergleich aufdrängt. Es ist weniger der Rachdurst des DFB, der ihn zum Verhängen horrender Strafen antreibt, vielmehr ist es der normative Charakter des Strafrecht. Seit sich die Herrschaftsmacht von royalen Eliten auf das gesamte Volk als Souverän des Staates umverteilt hat, geht auch die Justiz nicht mehr von Verbrechen an den Regenten, wie etwa einem Parlament aus, sondern – gänzlich in Analogie zur früheren Zeit – von Verbrechen an den Inhabern der Macht: Allen. Auch der DFB straft demnach nicht aus persönlichen Animositäten (wie auch?) sondern als Institution der repräsentativen Vertretung seines „Volkes“, den Vereinen. Die Vereine ihrerseits sind letzten Endes nicht mehr oder weniger als die Summe ihrer Mitglieder und die rekrutieren sich in heutigen Zeiten (vor allem im Profibereich) weniger aus Sport treibenden sondern vor allem aus passiven, aus fördernden Mitgliedern: aus Fans!
Sinn und Zweck der Strafe
Weil moderne Erziehung so selten von großer Hoffnung beseelt ist, wird so selten ein großes Resultat erreicht. (Russel, Bertrand)
Jetzt, da wir in die Mikrostruktur der Opfer des Rechtsbruches vorgedrungen sind, können wir uns dem Sinn des Ganzen widmen. Wirft also ein Fan eine Kassenrolle, die sich nicht abrollt, dann sind letztendlich alle anderen Fans im Stadion Opfer seines Fehlverhaltens. Daraus folgt, dass wir alle unheimlich wütend und angepisst sein müssen, hat er doch gegen das Recht verstoßen, welchem wir uns einvernehmlich durch unsere (indirekte) Mitgliedschaft im DFB unterworfen haben. Wenn uns nun schon nicht die Aktion als solche ärgert – unerhörter Weise wurde der junge Delinquent ja von theoretischen Opfern seines Deliktes gedeckt – dann soll zumindest die Strafe uns treffen. Mit uns meine ich jetzt alle Fußballfans aller Vereine, sei die Verbindung zum jeweiligen Verein durch Mitgliedschaft oder ideelles Zugehörigkeitsgefühl begründet. Die Strafe trifft zwar nur den Delinquenten selber, der für den DFB in der abstrakten Figur des Vereins vertreten wird, doch sie entfaltet ihre disziplinierende Wirkung über alle Mitglieder der Gesellschaft. Die Strafe erzielt in dem Moment ihre normative Wirkung, in dem Fans/Vereine/Spieler – kurzum Mitglieder der Mikrogesellschaft des DFB – einerseits von Fehlverhalten absehen, andererseits der Notwendigkeit von Strafen zustimmen. Es geht also nicht darum eine Zündellei, einen Kassenrollenwurf, einen Blocksturm, ein diffamierendes Spruchband zu sühnen, sondern es geht um Erziehung. Die Vereine sollen diszipliniert werden die Sicherheit zu gewährleisten, die Fans sollen diszipliniert werden sich „gesittet“, also entsprechend der Norm, zu verhalten.
Aber er hat sich doch entschuldigt?!
Nun mag dem entgegnet werden, man fände es ja grundsätzlich nicht falsch, Strafen zur Disziplinierung einzusetzen, aber im Fall des Kassenrollenwurfes handelte es sich doch um ein Versehen und der Täter habe Reue gezeigt, was ja auch der Vorsitz des DFB-Bundesgerichtes feststellt.
Es kann oder muss hier also, so absurd das erscheint, von Nachsicht gesprochen werden. Aus Sicht des DFB muss die Strafe eben eine hohe sein, nicht, weil, wie der Vorsitzende Eilers es sagt, Pirmin Schwegler am Kopf getroffen wurde, sondern weil es vorherige Würfe gab und die disziplinierende Wirkung der dort verhängten Strafen, sich offenbar nur bedingt ausfaltete. Der mangelnden Absicht, wird durch die ausbleibende Aussperrung Rechnung getragen, doch im Sinne der Disziplinierung muss die Strafe hoch sein, wenngleich auch mir das nicht zu gefallen vermag. Da hilft es leider auch nicht auf andere Urteile bei gezielten Würfen zu verweisen, der DFB verstrickt sich da in seine eigenen komischen Grundsätzen und letzten Endes müssen eben Wiederholungstaten entsprechend härter bestraft werden.
Konsequentes Handeln
Fordert man nun, der Verein müsse konsequent handeln und dürfe auch dieses Urteil nicht hinnehmen und vor ein ordentliches Gericht ziehen um dort den Verband zu verklagen, wird zwar die Ebene der Mikrogesellschaft DFB verlassen, nur folgt die Justiz der BRD der selben Struktur, wie die des DFB, womit diese Forderung als solche gewissermaßen inkonsequent ist. Natürlich ist nicht auszuschließen, dass es hier einen punktuellen Erfolg zu verzeichnen gäbe, wirkliche Konsequenz sieht aber anders aus. Gerichtsurteile sind solange gerecht, solange sie die gesellschaftliche Legitimation erfahren. Erst, wenn nicht die Art und Schwere eines Urteils, sondern die Existenz von Urteilen als solche angeprangert werden; erst, wenn es keine Gerichtsurteile mehr gibt, kann kein Ungerechtigkeitsgefühl als Folge von Urteilen entstehen.
Der Kampf gilt nur vordergründig den Urteilen in ihrer Ausgestaltung – natürlich fühlt sich weniger immer besser an. Doch Kern des Problems ist, dass der DFB Gerichte hat und Recht spricht. Dieses Problem besteht, da wir die iustitia commutativa kennen. Diese Last werden wir wohl letzten Endes erst los, wenn wir die Revolution schaffen und Staaten endlich abgeschafft sind. Freie Fußballfans gibt es erst, wenn es freie Gesellschaften gibt. Und deswegen ist Fußball immer auch Politik. Ich weiß: Das ist jetzt zu einem kleinen Rundumschlag verkommen, nur ist das Echauffieren über bestimmte Ausdrücke eines Systems, dessen Teil man selbst ist, gewissermaßen geheuchelt. Da beisst sich die Katze in den Schwanz.
Also immer schön dran denken: Macht kommt von unten![2]
Die Zukunft des Menschen steht auf dem Spiel; sie ist gesichert, sobald nur genügend Menschen sich dieser Einsicht nicht verschließen. (Russel, Bertrand)
[1] Kersting, Wolfgang: Probleme der politischen Philosophie des Sozialstaats, S. 17.
[2] Dieser Text ist maßgeblich geprägt von Foucault, Michel: Überwachen und Strafen. Die Zitation dezidierter Textpassagen war mir weder möglich, noch schien sie mir sinnvoll.
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