Es gibt Regelungen, die sind nirgendwo in Gesetze gegossen, aber werden normalerweise von allen Seiten beachtet. Eine davon ist die Unantastbarkeit sozialer Einrichtungen, in diesem Fall das Fanprojekt/Fanladen. Die Polizei hält sich hier normalerweise zurück, um die präventive und fallbezogene Arbeit nicht zu behindern. Ein Fanprojekt kann nur dann eine gute und erfolgreiche Arbeit leisten, wenn die betreute Klientel sich dort sicher fühlt, es als Anlaufpunkt und Beratungsinstanz ernst nimmt. Nur so ist ein Zugang und eine Einflussnahme möglich.
Jegliche Behinderung wäre gleich doppelt widersinnig — nicht nur in der Sache selbst, sondern es würde mit der Polizei eine staatlich finanzierte Stelle eine andere von der Stadt zumindest unterstützte Einrichtung behindert.
Ganz sicherlich ist es eine Behinderung, wenn Polizisten davor herumlungern und direkt am Eingang des Fanladens unnötige Maßnahmen treffen. Wenn das noch in Zivilkleidung, unter an Nötigung grenzender Bedrohung und mit mehr als seltsamer Wortwahl geschieht, dann ist das doppelt und dreifach schlecht. Dann sorgt das sorgt das auch bei Fans, die eigentlich „nichts zu befürchten hätten“ für ein ungutes Gefühl, hat doch wohl schon so gut wie jeder so seine Erfahrungen mit der besonderen Rationalität polizeilichen Handelns gemacht.
Einen solchen Fall schildert eindrucksvoll diese Stellungnahme der St. Pauli Mafia.
Es ist völlig klar, dass ein Fanprojekt zwar ein geschützter, aber kein rechtsfreier Raum ist. Ohne irgendeinen konkreten Vorfall war das Vorgehen aber völlig inakzeptabel und das besonders asoziale Verhalten des Ziegenbarts nochmals eine Steigerung davon.
Ich hoffe, ich erwarte diesbezüglich weitere, auch öffentliche Reaktionen des Fanladens und des Vereins. Es darf sich keine Praxis einschleichen, in der hingenommen wird, dass die Polizei den Fanladen nutzt, wie ein Raubtier in der Steppe das Wasserloch, an dem sich seine potentielle Beute versammelt.
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